Online Shop?

2 Antworten

Ach, Kind...

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar          

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

© M111evo 2023


Comp4ny  08.09.2023, 11:36
[...] und das wird vom Gericht auch geprüft.

Oh ja. Ich hatte dieses Jahr mal das Glück gehabt an sowas Teilzuhaben. Junge junge. Die Hürde um die Erlaubnis vom Familiengericht zu bekommen ist enorm.
Verständlicherweise.

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Alles was deine Gewerbliche Pflicht verlangt.
Vom Gewerbeschein, über Impressum, Widerrufsbelehrung, Garantie, AGBs, Datenschutzerklärung, das volle Programm was jede andere Webseite auch hat.

ABER ...

Hallo ich bin 15 Jahre alt 

Damit ist das Thema für dich auch erstmal erledigt.
Denn du bist gar nicht Geschäftsfähig und dir wird man keinen Gewerbeschein ausstellen. Und ohne Gewerbeschein = kein Gewerbe.

Somit Steuerhinterziehung wenn du illegal ein Gewerbe betreibst.


Tino17487 
Fragesteller
 08.09.2023, 11:24

Ich muss auch den Gewerbeschein angeben

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Comp4ny  08.09.2023, 11:25
@Tino17487

Du musst einen Beantragen.
Angeben musst du mind. deine Gewerbliche Steuernummer / Umsatzsteuernummer.

Aber da du 15 Jahre alt bist, wirst du 1. kein Gewerbe bekommen und 2. wird niemand mit einem Minderjährigen Geschäfte machen.

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