On off Beziehung Schwangerschaft?

4 Antworten

Wenn du als vater eingetragen und bestätigt bist, gibt dir das leider ohne gerichtlichen beschluss noch kein besuchsrecht bei deinem kind.

Du hast die möglichkeit, mit deiner ex vernünftig zu reden. Mit ihrem einverständnis, kannst du besuchsrechte mit ihr (und vll anwalt) vereinbaren.

Eure beziehung scheint jedoch sehr instabil. Wie das verhalten dem anderen gegenüber ist, kann man jetzt nicht wirklich beurteilen... allerdings kriegt man ein kontaktverbot beim richter auch nicht ohne triftige gründe durch.

Denkst du, dass du ein guter einfluss für das kind wärst? Immerhin bezeichnest du die mutter schon mal als "verrückte"...

Zudem sieht es in deinem text danach aus, als gibst du nur ihr die schuld an dieser toxischen beziehung, was ebenfalls nicht sehr einsichtig klingt.

Fakt ist jedoch, wenn du nicht mit der mutter des kindes verheiratet bist, keine stabile beziehung mit ihr führst oder mit ihr im vertraglich geregelten konkubinat lebst, hast du keinerlei anspruch auf kontakt mit dem kind.

Es wäre ganz gut, wenn Du mit Absätzen (Enter Taste)schreiben könntest.

Und mit deutschen Formulierungen, die etwas besser verständlich sein könnten?

Ich würde einen Vaterschaftstest machen lassen.

Es hatte für Dich vor anderthalb Jahren dazu gereicht, mit dieser von Dir "Verrückten"genannten Frau zu f......und ihr ein Kind zu machen.

Wenn man keine Kinder möchte, sollte man sich klar vorher über Verhütung unterhalten und das auch gemeinsam umsetzen,damit keine ungewollte Schwangerschaft entsteht.

Es ist viel bei euch vorgefallen, und wenn sie aufgrund Deines psychischen Verhaltens oder Auffälligkeiten eine einstweilige Verfügung erlassen hatte-muss es schon heftig gewesen sein zwischen euch, als sich noch schwanger war?

Du hast Dich mehr als ein Jahr weder für sie noch für "euer Baby"interessiert, das klingt für mich nach unzuverlässig, wie Du Dich selber beschreibst.

Das Sorgerecht geht "automatisch"bei unverheirateten Partnern an die Mutter-Du könntest nach positivem Vaterschaftstest zum Jugendamt gehen und nachfragen.
Oder mal höflich einen Termin mit ihren Eltern ausmachen, dass Du Verantwortung bereits wärst-für euren(?!) Sohn mit zu übernehmen. Auch Unterhalt bezahlen usw.

Ob ihr noch eine Chance habt..ich glaube nicht,wenn sie schon einen Rechtsanwalt bemüht hatte,schwanger,um den Kontakt mit Dir abzustellen.

Du kannst irgendwie vernünftig gütlich versuchen..mit ihr zu reden aber es las sich so-dass sie nichts mehr von Dir wissen will..was auch immer da war-zwischen euch? Magst Du was dazu erklären?

Sicherlich wird sie geteiltem Sorgerecht nie zustimmen und das Kind..hat ja sicher schon einen Namen- und den Familiennamen-ihren.
Glaube nicht,dass sich Deine Exfreundin umstimmen lässt..wenn sie überhaupt noch jemals mit Dir redet aufgrund eures Sohnes..sofern es auch Dein Sohn sein sollte,hast Du Glück gehabt.

Manchmal läufts einfach nicht gut...und es gibt keinen Weg zurück.Schwierig..bei euch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – so richtig voll das Leben,Höhen und Tiefen

Punkte in deine sätze einbauen bitte. Unbedingt.

Du hast ein Recht darauf dein Kind zu sehen, geh zum Jugendamt oder vor Gericht. Sollte sie dir nach Abmachungen das Kind trotzdem nicht für die Besuchszeiten bringen kannst du sie anklagen.

Das mit dem Namen wirst du nicht mehr ändern können, das ist schon geschehen, das musst du akzeptieren. Konzentrier dich auf die Zukunft und dein Kind

Wenn du dein Kind sehen willst und auch das Sorgerecht haben willst, kannst du das beantragen bzw. vor Gericht gehen. In der Regel kann sie dir nicht das Sorgerecht entziehen, wenn du fähig bist in der Rolle als Vater aufzugehen.

Und das mit dem Namen ist ja nicht so schlimm Hauptsache du weist das es dein Kind. Aber man könnte sich auf einen Doppelnamen für das Kind einigen, weil das für euch beide leichter wäre mit dem Kind zu verreisen.

Aber als aller Erstes müsstest du die Vaterschaft anerkennen, wenn du das noch nicht gemacht hast. (Geburtsurkunde unterschreiben)

Es klingt zwar nach sehr viel, aber wenn du dein Kind sehen willst kannst du dafür kämpfen und würdest höchstwahrscheinlich dann auch die Möglichkeit bekommen.

Viel Glück