Oldtimer (EZ 1934) ohne Blinker - Nachrüstpflicht?
Will mir einem Bekannten einen Kleinwagen von EZ 1934 restaurieren. Fahrzeug hat zwar große Frontlampen und eine winzige Rückleuchte, aber weder Blinker noch Winker. Müssen dir zu einer Vollabnahme nachgerüstet werden?
3 Antworten
Blinker und Warnblinklicht müssen nachgerüstet werden, sowie einige andere Dinge. Er kann vor der Restaurierung bereits Kontakt zu TÜV\Dekra aufnehmen und sich dort jemanden suchen, mit dem er das alles abspricht, dann ist die Abnahme am Ende auch wesentlich schneller über die Bühne
Es gibt scheinbar eine generelle Nachrüstpflicht für die Warnblinkanlage an Nutzfahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01.04.1970. Da ohne Fahrtrichtungsanzeiger auch keine Warnblinker funktionieren, gehe ich von einer Nachrüstpflicht aus. Gilt vermutlich auch für Pkw. Quelle: http://www.ihnfz.de/assets/az2015-03-013-was-darf-ich-bis-wann....-.pdf
Nachrüstpflicht Warnblinkanlage Pkw siehe Seite 17: https://www.wuerttembergische.de/rmedia/media/kraftfahrtversicherung/dokumente_11/Tuev_Tipp_Oldtimer1.pdf
Nein. Es gelten die Richtlinien aus drm Jahr der Erstzulassung .
Falsch. Blinker, Warnblinklicht, Außenspiegel auf der Fahrerseite und Rückspiegel müssen nachgerüstet werden, wenn man eine Straßenzulassung haben will. Auch Karbitscheinwerfer sind nicht zulässig, es müssen elektrische sein, usw.
Versuch doch mal, ob du über: https://www.gtue-oldtimerservice.de/
weiterkommst.