Oldtimer (EZ 1934) ohne Blinker - Nachrüstpflicht?

3 Antworten

Blinker und Warnblinklicht müssen nachgerüstet werden, sowie einige andere Dinge. Er kann vor der Restaurierung bereits Kontakt zu TÜV\Dekra aufnehmen und sich dort jemanden suchen, mit dem er das alles abspricht, dann ist die Abnahme am Ende auch wesentlich schneller über die Bühne

Es gibt scheinbar eine generelle Nachrüstpflicht für die Warnblinkanlage an Nutzfahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01.04.1970. Da ohne Fahrtrichtungsanzeiger auch keine Warnblinker funktionieren, gehe ich von einer Nachrüstpflicht aus.  Gilt vermutlich auch für Pkw. Quelle: http://www.ihnfz.de/assets/az2015-03-013-was-darf-ich-bis-wann....-.pdf


Nein. Es gelten die Richtlinien aus drm Jahr der Erstzulassung .

Fraganti  01.04.2016, 10:24

Falsch. Blinker, Warnblinklicht, Außenspiegel auf der Fahrerseite und Rückspiegel müssen nachgerüstet werden, wenn man eine Straßenzulassung haben will. Auch Karbitscheinwerfer sind nicht zulässig, es müssen elektrische sein, usw.

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