Nutzung der Biotonne

3 Antworten

Wird die Tonne im Mietvertrag explizit vermietet. Wenn nicht, dann kann dir der Mieter den Buckel runterrutschen.

Was die Ankündigung des Rasenmähens betrifft, so wäre diese erforderlich, sofern der Garten explizit vermietet wurde. Dann dürftest du diesen nämlich ohne Erlaubnis des Mieters gar nicht betreten.


Ichbins86 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 10:47

Die Mülltonnen haben meine Eltern (Vermieter) bei der Stadt bestellt und die Müllabfuhr wird über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt.

Es handelt sich um ein 2 Parteienhaus wo pro Wohnung Garage, Kellerräume, Garten und Dachboden dazu gehören.

Garage, Kellerräume und Dachboden sind für jeden Wohnung separat. Den Garten können beide Parteien nutzen. Eine Partei nutzt den Garten allerdings überhaupt nicht.

Wenn er den Garten allein nutzt, ist er auch für das Rasenmähen verantwortlich. Wenn er nicht möchte, dass ihr den Grünschnitt in "seiner" Tonne entsorgt, soll er den Rasen auch selbst mähen. Ich würde ihm das so sagen.


Ichbins86 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 10:49

Das haben wir schon mal versucht. Das Ende vom Lied war das der Rasen nur zum Teil oder gar nicht gemäht wurde und der Rasenmäher stand mehrere Wochen im Freien..

Dann haben wir das wieder übernommen.

Aveairam  03.06.2025, 12:14
@Ichbins86

Wenn der Rasenmäher euch gehört, würde ich ihn entfernen, er soll sich dann selbst einen besorgen. Er hat ja den Garten auch gemietet, also ist er auch dafür verantwortlich.

Ichbins86 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 13:07
@Aveairam

Oh dann müsste man in ein paar Wochen zuerst Schafe drüber jagen 😅

Wer hat die Biotonne angemeldet und bezahlt dafür? Der bestimmt auch, was rein kommt und was nicht.


Ichbins86 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 10:50

Angemeldet wurden alle Tonnen von meinen Eltern (als Vermieter). Bezahlt werden sie über die NK vom Vermieter.