Note 4 komma 3 in der Uni?
Hallo,
soeben hat mir meine Uni-Dozentin mitgeteilt, daß meine Hausarbeit das Seminar-Thema verfehlt hätte. Sie sei aber trotzdem bereit, mir die Note 4,3 zu geben, sodaß ich einen Leistungsschein bekommen kann. Die Note wird dann zusammengezählt mit anderen Noten aus dem Seminar (in meinem Falle 1 und 3, sodaß ich insgesamt mit einer 3 oder 3,3 rechnen kann - denn die Hausarbeit soll 50% zählen, der Rest jeweils 25%).
Bislang wußte ich gar nicht, daß es die Note 4,3 überhaupt gibt. Bislang dachte ich, daß es nur die Noten von 1,0 bis 4,0 (für bestanden) gibt, sowie 5,0 (für durchgefallen). Meine Fragen dazu:
1.) Hat jemand von euch schonmal eine 4,3 bekommen oder Jemand, den ihr kennt? Auf der Internetseite einer anderen Uni habe ich gelesen, daß die 4,3 durch Ausgleichsleistungen ausgeglichen werden kann, sodaß man dann besteht. Gilt das auch an anderen Unis? Gibt es so eine Art allgemeingültige und an allen Universitäten geltende Definition dessen, was die Note 4,3 bedeutet? Oder kann das jede Uni für sich entscheiden?
2.) Ist das Angebot der Dozentin denn rechtmäßig? Darf sie mich de facto bestehen lassen und mir somit einen Leistungsschein ermöglichen, wenn - wie sie selbst sagt - die Hausarbeit doch eigentlich das Thema verfehlt habe?
Gruß, buscemi.
3 Antworten
Ich kopiere mal, was meine Prüfungsordnung (Bachelor und Master an der Uni Erlangen) zu Noten sagt: (ich zitiere)
"§ 22 Bewertung der Prüfungen, Notenstufen, Gesamtnote
1. Die Urteile über die einzelnen Prüfungen werden von der bzw. dem jeweiligen Prüfenden durch folgende Prädikate und Notenstufen ausgedrückt:
sehr gut = 1,0 oder 1,3 eine hervorragende Leistung
gut = 1,7 oder 2,0 oder 2,3 eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
befriedigend = 2,7 oder 3,0 oder 3,3 eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
ausreichend = 3,7 oder 4,0 eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht
nicht ausreichend = 4,3 oder 4,7 oder 5,0 eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt" (Zitat Ende)
Also wäre an meiner Uni die 4,3 durchgefallen bzw. Prüfungsleistung nicht bestanden. Anscheinend handhabt das jede Uni anders. Manche kennen die Note 4,3, andere nicht. An manchen Unis hat man damit bestanden, an anderen nicht.
Wenn Du Dir unsicher bist, könntest Du denn, anstatt Dir die 4,3 geben zu lassen, die Hausarbeit nochmal nacharbeiten und dann neu einreichen? Vielleicht wäre das eine Alternative. Ich verstehe nicht, wie es passieren kann, dass Du das Thema total verfehlt hast. Musstet Ihr vorab keine Gliederung und Exposé einreichen?
Glaube nicht, daß man die Arbeit nochmal nacharbeiten kann, jedenfalls nicht, ohne nochmal die Lehrveranstaltung zu besuchen.
Ein Exposé konnte man einreichen, war aber keine Pflicht. Das Thema des Seminars beschäftigte sich mit Sozialpolitik als Teil der Entwicklungspolitik. Und meine Hausarbeit hatte als Thema die Bilanz der Entwicklungspolitik in Bangladesch...
Bezüglich der Note musst du in deine Prüfungsordnung schauen. Theoretisch spricht nichts gegen die Existenz einer 4,3, bei mir im Studiengang gibt es sie jedoch nicht.
Wenn du das Angebot für nicht rechtmäßig hälst, kannst du dich beim Prüfungsamt melden.
Ich gehe eher davon aus, daß es rechtmäßig ist. Ich habe ja auch kein Interesse daran, daß die Dozentin es sich anders überlegt. Denn dann würde sie mich ja womöglich eher durchfallen lassen.
Ich kenne keine Uni bei der es eine 4,3 gibt. In meiner Prüfungsordnung heißt es:
"Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen sind Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der Notenwerte um 0,3 zulässig. Dabei sind die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 ausgeschlossen."
Hm, bei mir steht in der Prüfungsordnung nichts von 4,3. Bei Eingabe des Suchbegriffs "4,3" bekam ich keine Treffer (bei 4,0 aber schon).