Es gibt kein fest geschriebenes Mindestalter. Normalerweise ist man als Abiturient zwischen 17 und 19 Jahre alt. Das sog. Schülerstudium oder Juniorstudium ist für Schüler ab dem 11. Schuljahr, in Ausnahmefällen ab dem 10. Schuljahr, also im Alter ab 15/16 Jahren. In Einzelfällen erhalten Hochbegabte ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits mit 14 Jahren. Ich glaube der jüngste Student weltweit ist derzeit 9 Jahre alt.
Ich kopiere mal, was meine Prüfungsordnung (Bachelor und Master an der Uni Erlangen) zu Noten sagt: (ich zitiere)
"§ 22 Bewertung der Prüfungen, Notenstufen, Gesamtnote
1. Die Urteile über die einzelnen Prüfungen werden von der bzw. dem jeweiligen Prüfenden durch folgende Prädikate und Notenstufen ausgedrückt:
sehr gut = 1,0 oder 1,3 eine hervorragende Leistung
gut = 1,7 oder 2,0 oder 2,3 eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
befriedigend = 2,7 oder 3,0 oder 3,3 eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
ausreichend = 3,7 oder 4,0 eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht
nicht ausreichend = 4,3 oder 4,7 oder 5,0 eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt" (Zitat Ende)
Also wäre an meiner Uni die 4,3 durchgefallen bzw. Prüfungsleistung nicht bestanden. Anscheinend handhabt das jede Uni anders. Manche kennen die Note 4,3, andere nicht. An manchen Unis hat man damit bestanden, an anderen nicht.
Wenn Du Dir unsicher bist, könntest Du denn, anstatt Dir die 4,3 geben zu lassen, die Hausarbeit nochmal nacharbeiten und dann neu einreichen? Vielleicht wäre das eine Alternative. Ich verstehe nicht, wie es passieren kann, dass Du das Thema total verfehlt hast. Musstet Ihr vorab keine Gliederung und Exposé einreichen?
Nicht jeder mag Hausschuhe oder Pantoffeln tragen. Deshalb gibt es auch sog. "Rutscherlsocken", jedenfalls werden sie in Bayern so genannt. Das sind dicke Socken mit Noppen unten dran, also Antirutschsocken. Dann gibt's noch sog. Hüttenschuhe. Die sind ähnlich wie Antirutschsocken, haben aber nicht nur Noppen, sondern eine durchgehende Sohle dran.
Es ist ein Trugschluss, dass Schuluniformen Mobbing verhindern. Die Mobbinggründe werden nur auf andere Merkmale des Opfers verlagert.
Das IB ist international anerkannt, also müsste es eigentlich auch als Abiersatz an deutschen Hochschulen gelten. mit dem A-level sieht es da jedoch anders aus. Normalerweise werden A-levels nur in einem bestimmten Fachgebiet gemacht, z.B. nur in Naturwissenschaften oder nur in künstlerischen Fächern und dies würde dann in Deutschland nur als fachgebundene Hochschulreife anerkannt werden. Außerdem kann man auch in nur 2 oder 3 Fächern A-level machen, während ein deutsches Abitur aus mehr Fächern besteht. Wenn Du also A-levels machen willst, die als deutsches Abitur anerkannt werden sollen, dann musst Du in mindestens 4-5 Fächern A-level machen und auch verschiedene Fachgebiete mischen, z.B. Mathematik, Deutsch bzw. Englisch, eine weitere Naturwissenschaft, eine weitere Fremdsprache und ein weiteres Fach aus den Gebieten Geisteswissenschaft, Sozialwissenschaft, Musik, Kunst, Sport.
Ich denke mal nicht, dass eine Schulsekretärin beurteilen kann, ob für Dich die Vorklasse einen Nutzen bringt oder nicht. Dies solltest Du wohl eher mit Lehrkräften besprechen, als mit den Sekretariatsdamen.
Die Vorklasse wurde extra für Schüler der Mittelschule und Wirtschaftsschule eingerichtet, da diese in den Hauptfächern den Realschülern erheblich hinterherhängen und viele M-Zug-Schüler und Wirtschaftsschüler früher die Probezeit in der 11. Klasse nicht bestanden.
Wenn Du der Meinung bist, dass Du in Mathe, Deutsch und Englisch auf dem Wissensstand eines Realschülers bist, kannst Du beruhigt in die 11. Klasse einsteigen. Wenn Du allerdings weißt, dass Dein Vorwissen nicht dem eines Realschülers entspricht, solltest Du Deine Wissenslücken in der Vorklasse schließen.
Ein Meistertitel soll dem Bachelorabschluss gleichwertig sein? Ein Meistertitel ist überhaupt erst Voraussetzung, dass Du ohne Abitur studieren kannst (Natürlich gibt es auch die Möglichkeit mit normaler Ausbildung plus Berufserfahrung zu studieren, aber hier ist man viel eingeschränkter in seiner Studiengangwahl). Woher weißt Du, dass man in Ausnahmefällen auch mit einem Meister ein Masterstudium beginnen kann, ohne vorher seinen Bachelor gemacht zu haben? Sowas habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Normalerweise ersetzt ein Meistertitel das Abitur, jedoch nicht einen Bachelorabschluss.
Normalerweise hat ein Professor immer einen Doktortitel, denn ohne Promotion keine Habilitation, zumindest was Universitätsprofessoren betrifft. An Fachhochschulen sind mir jedoch auch schon Profs. ohne Doktortitel begegnet. Das nur so am Rande.
Ganz sicher geht man, wenn man das Dr. mit dazu nimmt. Ich habe es jedoch nie gemacht, sondern E-Mails an meine Profs. immer mit "Sehr geehrter Herr Prof. XYZ" begonnen. Bisher hat sich noch keiner darüber beschwert.
Ich kann jetzt nur für meine Uni, die FAU Erlangen sprechen, aber auf der Website der Uni in Frankfurt wird es sicher auch ein Infoblatt für den Nachweis von Fremdsprachen geben.
Eine Fremdsprache weist man nach durch 3 aufsteigende Jahre Unterricht an einer allgemein bildenden Schule (Gym., Realschule, Gesamtschule etc.), durch entsprechende Kurse an der Uni (Unicert) oder der Teilnahme an den Sprachprüfungen der Uni ohne vorherige Teilnahme an den Kursen. Dies sind jedoch nur die gängigsten Nachweismöglichkeiten. Ich habe z.B. meine zweite Fremdsprache durch das Zeugnis meiner staatl. Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin nachgewiesen, sprich durch eine vorherige Ausbildung im Bereich Fremdsprachen (Fremdsprachensekretärin, Wirtschaftskorrespondent, Übersetzer und Dolmetscher usw.).
Eine zweite Fremdsprache muss man je nach Studien- und Prüfungsordnung z.B. bis zu einem bestimmten Semester oder bis zur Prüfungsmeldung nachweisen.
Wenn Du zwangsexmatrikuliert wurdest, solltest Du damals eine Exmatrikulationsbescheinigung bekommen haben. Frag mal bei Deiner ehemaligen Hochschule, ob sie Dir eine neue Bescheinigung (eine Zweitschrift) ausstellen können. Normalerweise musst Du, wenn Du Dich wieder irgendwo immatrikulierst, die Exmatrikulationsbescheinigung Deiner vorherigen Studiengänge, auch wenn Du sie nicht abgeschlossen hast, vorlegen.