Notarielle Beratung - Was kostet eine Beratung (ca. 1 Stunde) bei einem Notar?
Steht denn ein Erbfall (kurz) bevor? Bist Du (möglicher) Erbe oder Erblasser?
Der Erbfall war bereits im Sommer 24 ... aber die anderen Erben beurteilen manches anders als ich ... speziell, was wohl noch an Kosten kommt ...
3 Antworten
Mein Wissensstand:
Als Miterbe hast Du ein Recht auf Auskunft vom Erbschaftsbesitzer nach § 2027 BGB.
Wie diese Auskunft zu erfolgen hat, regelt § 259 BGB, Du hast demnach auch ein Recht auf die Belege.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 259 Umfang der Rechenschaftspflicht"(1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen."
Ihr könnt auch, wenn ihr Euch wirklich nicht einigt, alle gemeinsam die Nachlassverwaltung beantragen, Dann könnt ihr aber über nichts mehr verfügen, der Nachlassverwalter bedient alle Verbindlichkeiten und verteilt den Rest an Euch.
Eine reine Beratung, die keine andere Gebühr nach sich zieht, wird
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html
Ziffer 24200 abgerechnet.
Geht es um die Erstellung eines Testament richtet sich die Gebühr nach dem derzeitigen Vermögen.
Ein Notar darf keine Rechtsberatung machen.
Kommt drauf an was du wissen und was du erreichen möchtest:
Willst du ein Testament erstellen und hast bereits ein Konzept im Kopf, dann hilft der Notar dieses Konzept rechtssicher zu formulieren. Ich hatte meinem Notar zB gesagt, wenn ich und mein Mann zeitgleich kinderlos versterben sollten sich die jeweiligen Verwandten nicht darum streiten dürfen wer von uns denn nun zuerst gestorben war. Hätte ich dies selbst formuliert - wäre es in die Hose gegangen..
Alternativ kannst du mit sowas auch zu einem Anwalt gehen.
Je komplexer deine Idee ist - desto eher wäre zuerst der Gang zum Anwalt zu empfehlen.
Bist du Erbe geworden - und es geht noch nicht um eine Erbauseinandersetzung, wäre der Anwalt der richtige Ansprechpartner. Nur den Wert des Nachlasses wird der dir auch nicht ermitteln können - das ist und bleibt Aufgabe der Erben.
Wegen dem Wert ist es, ganz genau. Was kann ich tun, wenn die anderen "dicht" machen und Info's, die sie haben (Kontoauszüge, Schätzungen der Immobilien, ...) nicht raus rücken? Hätte gerne Zahlen, Daten, Fakten. Aber es wird gemauert ...
Dann der Anwalt. Wenn du Erbe bist, müssen sie dich die Unterlagen einsehen lassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2027.html
Hier könnte es Wirkung zeigen wenn ein Anwalt hier einmal schreibt und eine Frist setzt.
Bist du Pflichtteilsberechtigt - wird der Anwalt ein qualifiziertes Nachlassverzeichnis einfordern
Die Kosten Anwalt keine Ahnung - vielleicht nach einer Honorarvereinbarung erkundigen.
Habe ich nur das Recht die Unterlagen einzusehen? Oder stehen mir auch Kopien von allem zu?
Das kann ich dir nicht sagen - aber im Prinzip könntest du beim Einsehen ja auch alles fotografieren.
Das können 80,- bis 300,-€ sein. Kommt eben auf den Umfang der Beratung an und wie teuer der Notar ist.
Es geht um eine Sache im Zusammenhang mit einem Erbe. Macht da der Gesamtbetrag des Erbes etwas aus?
Im juristischen Bereich ist der sogenannte Streitwert immer Gegenstand der Honorar Berechnung.
Und wenn ich da keine Ahnung von habe, aber genau darum die Beratung brauche? Eben weil ich die Höhe (ggf. Schulden) des Erbes nicht einschätzen kann?
Frag den Notar im Vorfeld dazu, was er für die Erstberatung verlangt.
Und wo dann hingehen, wenn man rechtliche Beratung zum Thema Erbe braucht?