Nochmal einen Antrag für die Führerscheinprüfung stellen?
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Ablauf beim Führerscheinantrag:
Ich habe schon den ersten Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt und alle Unterlagen abgegeben (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung, Passbild usw.). Ich habe auch schon die Rückmeldung bekommen, dass der Antrag vorliegt bzw. bearbeitet ist.
Jetzt habe ich aber online gelesen, dass man angeblich für die praktische Prüfung noch einmal extra einen Antrag stellen muss. Weiß jemand, ob das wirklich so ist?
Oder ist mit dem ersten Antrag (wo man alles einreicht) schon alles erledigt, sodass man damit sowohl für die Theorie als auch für die praktische Prüfung zugelassen ist?
Ich bin etwas unsicher, wie das genau abläuft. Kann mir jemand erklären, wie das normalerweise funktioniert?
Vielen Dank schon mal!
2 Antworten
Der Antrag auf die praktische Prüfung wird von deiner fahrschule an den TÜV geschickt danach bekommst du ein Brief nach hause wo du ca. 150 Euro zahlen musst und dann kannst du mlt der Prüfung starten, nach der Prüfung egal ob bestanden oder nicht mußt du ca. 200 Euro für deinen Fahrlehrer zahlen
LG
Es gibt keinen Antrag auf eine praktische Prüfung.
§22 FeV:
(4) Muss der Bewerber noch die nach § 15 erforderliche Prüfung ablegen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein (§ 25) ohne Angabe des Datums der Erteilung der beantragten Klasse unmittelbar zu übersenden.
Wenn es deine erste Prüfung wird dann wird deine fahrschule den rest regeln :) du musst nurnöch deinen Lehrer bezahlen dann bist du durch
Soweit mir bekannt läuft das über die Fahrschule.
Danke schonmal hierfür. Jedoch war ich gestern bei der Theorie und habe die Praktische Prüfung bereits gestern bezahlt und auch eine Rechnung dafür bekommen. Gilt das jetzt, als dieser Antrag durch die Rechnung?
LG