Noch schulpflichtig mit 18?

2 Antworten

Mit dem Ende des Schuljahres endet auch Deine Schulpflicht.

Gruß Matti

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II endet für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen

Du bist bis Ende dieses Schuljahres berufsschulpflichtig, also musst solange in dieser Klasse bleiben.

Falls du danach eine Ausbildung findest, bist du ebenfalls Berufsschulpflichtig.

Minijob statt Schule bedeutet übrigens, dass deine Eltern kein Kindergeld mehr bekommen…hast du dann nicht viel von.