Bin ich noch schulpflichtig in NRW (2025/26)? Berufsschule schon gemacht.?
Hey, ich bin etwas unsicher und hoffe, jemand kennt sich gut mit dem Schulrecht in NRW aus.
Meine Situation:
Ich war bis 16,5 auf einer Gesamtschule und habe meinen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10) gemacht.
Danach war ich ein ganzes Jahr in der Berufsschule und habe dort meinen Fachoberschulreife mit Qualifikation (FOR/Q) gemacht.
Ich bin jetzt 17,5 und werde im November 2025 18 Jahre alt.
Mir wurde gesagt, dass ich durch das Jahr in der Berufsschule nicht mehr schulpflichtig bin – obwohl ich ja erst im Schuljahr 2025/26 18 werde, und das Schulgesetz ja sagt, die Schulpflicht geht bis Ende des Schuljahres, in dem man 18 wird (also Juli 2026 bei mir).
Stimmt das? Bin ich wirklich komplett raus?
Oder muss ich nochmal zur Schule oder mich irgendwo melden, damit ich keine Probleme bekomme?
Ich will auf Nummer sicher gehen, weil ich 2025/26 eigentlich einfach erstmal arbeiten oder mich um andere Dinge kümmern wollte, bevor ich vielleicht eine Ausbildung anfange.
Danke für jede sichere und belegbare Antwort!
2 Antworten
Mir wurde gesagt, dass ich durch das Jahr in der Berufsschule nicht mehr schulpflichtig bin
Entscheidend ist wie viele Jahre du bereits abgeschlossen hast.
Das kann man mit dem Abgangsalter ohne die Angabe des Einschulungsalters nur schätzen.
Vollzeitschulpflicht wirst du erfüllt haben. Die Schulpflicht aber vermutlich noch nicht. Die wird im Anschluss an die Vollzeitschulpflicht durch Ausbildung (mit Berufsschule) oder einer (in deinem Fall) in NRW akzeptierten Alternativen erfüllt.
Und da sind grob 11 Jahre nicht genug.
Das Schulgesetz NRW regelt das in den §§ 37 und 38
Solche Entscheidungen ,wie das Ende der Schulpflicht ,oder wenn man noch nicht 18 Jahre alt ist , und keine duale Ausbildung macht ,die Verpflichtung zum Schulbesuch der sog." Arbeiterklassen " an einer Berufsschule ,sind Ländersache.
Mein Beispiel findet nur Anwendung in den Ländern Bayern und Baden-Würtemberg.
Du kannst also in NRW arbeiten gehen .