Neuer Fahrzeugbrief ungültig?

2 Antworten

Dann ist diese Zulassungsbescheinigung Teil II anscheinend ungültig und der Händler müsste noch eine gültige Zulassungsbescheinigung Teil II haben.

Mit dieser Zulassungsbescheinigung Teil II wäre eine Zulassung nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das passt so. Viel Spaß mit dem Motorrad.


Bern777  07.04.2025, 18:28

Nein, das passt so nicht. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II ungültig ist, ist diese Zulassungsbescheinigung für eine Zulassung nicht relevant.