Neuer BMW M550D hat nur 338 PS aber BMW findet keine Fehler?
Hallo, mein Vater hat sich vor ca. einem halben Jahr einen neuen BMW M550D gekauft der Laut BMW 400 PS haben soll. Er hatte schon mehrfach zu mir gesagt das er den Wagen an sich nicht wirklich flotter findet als seinen alten 535D mit 313PS.
Daraufhin bin ich irgendwann mal Just for fun bei nem Kumpel auf den Leistungsprüfstand gefahren und siehe da der BMW Leistet wirklich nur 338 PS und nicht 400. Bin daraufhin noch zu 2 Renumierten Tunern auf den Leistungsprüfstand gefahre Ergebnis war immer das selbe mit vieleicht 1PS abweichung.
Wir haben daraufhin BMW kontaktiert, die das Fahrzeug auch komplett durchgecheckt haben, aber nur sagen es seihen keine Fehler festzustellen das Fahrzeug läuft einwandfrei wie es soll. Zu der vorlage der LEistungsdiagramme wurde nur gesagt die würden nichts aussagen da ihr Auslesegerät sagt das im System die Leistung von 400PS anliegt.
Ich sag mal so mein Vater hat ein Fahrzeug mit 400 PS gekauft und ich finde auch ein Anrecht darauf, klar das es nicht 100% genau immer stimmt ist mir klar aber 338PS sind meiner Meinung nach deutlich zu wenig. BMW sieht keinerlei Handlungsbedarf da laut ihnen das Fahrzeug einwandfrei funktioniert, aber wir sind damit nicht einverstanden.
Meine Frage was können wir tun, gibt es die Möglichkeit einer Rückgabe oder Tausch etc. gegen ein Fahrzeug was den Angaben des Herstelers auch entspricht also das einzuklagen ?
2 Antworten
Kenne keinen Turbomotor, der nach unten streut. Zumindest keinen von BMW und schon garkeinen, der mehr als 2 Lader hat.
Da stimmt was nicht. BMW hätte längst ne neue Software aufspielen sollen.
Bringst du deine Kiste zu BMW mit gemachter Software und die spielen dir ein update drauf, fährst du Serienleistung. Auch andersrum, also in dem Fall. Sollten die nochmal neu flashen, statt nach irgendwelchen Fehlern zu suchen.
juristisch isses erst mal ein Problem zwischen Käufer und Händler und den kann man ja mal fragen, wie er sich so die weitere Geschäftsverbindung vorstellt. aber langer Schwede, Kurzer Finn:
Findet der Händler keine Lösung: Anwalt, Gutachter, Fristengesetze, Zivilklage Gegengutachter, gerichtl. bestellter Gutachter und irgendwann in 10 Jahren vielleicht ein annehmbares Urteil. Vielleicht auch nicht ...