Neue Richtlinien beim Bundeskleingartengesetz Berlin Brandenburg?
Ich verkaufe meinen Garten mit überdachter Terasse mit durchsichtigen Wellplatten Polycarbonat. Gartenlaube hat 24qm davor die überdachte Terasse.
Meine Kollegen meinten, bei der Abschätzung wäre es kein Problem die Überdachung mit den Platten drauf zu lassen, da es eine Lockerung gibt bei der Abnahme und man diese auch wegen des Regenschutzes auf der Pergola drauf lassen kann.
Ich finde nichts im Netz dergleichen. Es ist ja auch mühevoll jetzt bei Minusgraden das Dach abzumontieren. Der Schätzer kommt schon übermorgen. Wer kann helfen?
2 Antworten
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/bundesklggesetz.pdf
§ 3
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich (!) überdachtem Freisitz zulässig;
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ich würde einfach mal abwarten was der "Schätzer" sagt
Vermehrt wird bei den Besichtigungen darauf in allen Kleingärten geachtet, dass keine direkten Anbauten an die Lauben gesetzt werden. Es ist nicht statthaft und verleitet zur Ausweitung des umbauten Raumes. Die Lösung in diesem Fall ist folgende: Vereinbarung über den Austausch der fest montierten Platten gegen eine stabile Planenanfertigung aus LKW-Planenmaterial. Diese ist dann abnehmbar und somit statthaft.