Nebenkostenabrechnung Ablesegebühr?
Hi!
meiner erste Nebenkostenabrechnung hat mich erreicht und diese ist sehr hoch ausgefallen (Zeitraum sind die ersten 3 Monate).
Bei der Kostenaufschlüsselung sind mir neben der sehr hohen Hezirechnung 2 Punkte aufgefallen.
Im Bereich Heiz-und Warmwasserkosten unter "Sonderk.einz.Nutzer" sind
"Nutzerwechselgebühr - Ihr Anteil = 30€" und
"Zwischenablesegebühr - ihr Anteil = 80€"berechnet.
Nach meiner Recherche sind schon mal die Nutzerwechselgebühren nicht vom Mieter(mir) zu zahlen sprich mein Anteil sollte hier eigentlich 0€ sein.
Ist auch die Zwischenablesegebühr vom Vermieter/Hausverwaltung zu tragen?
2 Antworten
Die Nutzerwechselgebühr ist in jedem Fall vom Vermieter zu tragen, auch wenn mietvertraglich Anderes vereinbart ist. Das wäre unwirksam, weil Verwaltungskosten und die sind nicht umlegbar. So der BGH.
Die Zwischenablesung kann / sollte der Vermieter selbst machen, aus Wirtschaflichkeitsgründen, zu diesem Gebot ist er verpflichtet. Bei der Wohnungsübergabe werden ja in der Regel sämtliche Daten der Messeinrichtungen protokolliert und das darf nicht dem Mieter berechnet werden, weil wiederrum Verwaltungstätigkeit.
Die Jahresablesung wird in der Regel bei Übertragung an entspr. Dienste von denen berechnet und auf die Mieter umgelegt.
Die Zwischenablesung kann / sollte der Vermieter selbst machen,
Warum sollte er? Die Werte werden normalerweise von den Abrechnungsfirmen passgenau auf den Wechselzeitpunkt ausgelesen. Eine Zwischenablesung wäre somit gar nicht notwendig. Lediglich die Mitteilung des Vermieters oder der Verwaltung an die Abrechnungsfirma, wann der Mieterwechsel stattgefunden hat.
Richtig ist auch hier, dass diese Kosten nicht umgelegt werden können, auch wenn die Abrechnungsfirma meint, den Kragen immer noch nicht voll genug zu haben.
Gut, dass Du das so im Mietvertrag vereinbart hast, machen die wenigsten.
Somit muss natürlich nicht bezahlt werden.
Es sei denn, Du hast etwas anderes vereinbart, und den Zwischenableser auch in den Mietgegenstand gelassen.
In meinem Bestand lesen wir bei Nutzerwechsel selber ab, kostenfrei, steht so im Protokoll, und die Werte bekommt der Wärmemessdienst.
Hoch ist nicht schlecht, wenn für 3 Monate Winter z.B. die Zahlungen der Sommermonate fehlen.
Wie meinst du, dass das so im Mietvertrag vereinbart wurde? :D
Das stimmt natürlich, darüber habe ich jetzt noch nicht nachgedacht. Oktober bis Dezember sind ja entsprechend Herbst/Wintermonate.
Deine Frage, Auszug:
Nach meiner Recherche ...
für mich, ich habe in meine Urkunde geschaut und das so nicht vereinbart.
Recherche bezog sich aufs Internet bzw. allgemeines Recht dazu, nicht was im Mietvertrag steht. Daran habe ich gerade auch noch nicht gedacht, aber werde ich ebenfalls noch prüfen
Diese Dinger kennen meist den geschlossenen Mietvertrag nicht. Viel Glück.
Heißt also ich sollte beide Punkte in einer Antwort an die Hausverwaltung anbringen und um Klärung beten, oder