Namen annehmen?
Darf man, nachdem man geschieden wurde, den angenommen Namen der Frau behalten? Oder bekommt man wieder seinen alten Namen?
10 Antworten
Durch eine Ehescheidung ändert sich am Familiennamen überhaupt nichts. Auch dann ist das der Fall, wenn der Familienname durch eine Eheschließung zustande gekommen ist. Beispiel: Herr Müller heiratet Frau Schulz, sie bestimmen Schulz zum Ehenamen. Der Mann heißt dann Schulz geb. Müller. Bei einer folgenden Eheschließung mit Frau Meier können beide sogar den Namen Schulz zum Ehenamen bestimmen. Dann heißen sie Schulz geb. Müller und Schulz geb. Meier. Selbstverständlich kann man nach Auflösung der Ehe seinen früheren Geburtsnamen wieder annehmen, wenn der nicht der Ehename war.
Meine Mutter hat auch nach der Scheidung meinen Namen behalten. Weiß aber nicht, wie das in Deutschland ist.
Man kann ihn behalten wenn man will
Den Namen kannst du behalten.
Man kann den ehelichen Namen behalten.