Nächste Woche soll ich meinen Arbeitsvertrag unterschreiben?
Kann die Chefin das Angebot wieder zurücknehmen?
4 Antworten
Theoretisch ja, aber ich halte das für unwahrscheinlich.
Erst wenn beide Seiten den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, ist er rechtskräftig.
Ja schließlich ist es ja ihr Laden bzw. Unternehmen
Grundsätzlich; JA ...
... die Frage wäre, Warum sollte sie es ?
Warum hast du bedenken? Du sollst nächste Woche kommen. Also das wird schon.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung