Nachweispflicht über Kammerjägerbehandlung?

1 Antwort

was vor deinem Einzug war, darf dir völlig egal sein, du hast die Wohnung besichtig, für gut befunden und den Mietvertrag unterschrieben.
Nicht der VM muß dir etwas nachweisen, du mußt dem VM nun nachweisen wenn du Schädlinge hast das sie nicht von dir kommen wenn du einen Schädlingsbekämpfer auf Kosten vom VM haben willst.