Nachträgliche Anzeige wegen Ladendiebstahl?

5 Antworten

Kann man, wird man aber nicht unbedingt

Wenn du gefilmt wurdest und man dich kennt kommt wahrscheinlich etwas

Da dir kein Diebstahl nachgwiesen werden konnte, gibt es keinen Grund für eine Anzeige

Da deine Identität unbekannt geblieben ist, wüßte ich nicht, wie überhaupt eine Anzeige gegen dich erhoben werden könnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ZuumZuum  19.08.2021, 16:02

Da dir kein Diebstahl nachgwiesen werden konnte, gibt es keinen Grund für eine Anzeige

Ich würde mal so früh nicht die Flinte ins Korn werfen. Viele Märkte haben, besonders im Kassen- und Spirituosenbereich Überwachungskameras installiert. Wenn ihn jemand auf den Kameras erkennt, kann man noch innerhalb von 90 Tagen nach Begehen der Tat einen Strafantrag stellen.
Fakt ist, das Diebesgut war bereits aus dem Laden, und für ihn zur späteren Abholung gesichert. Seine "Auftraggeber" müssen das wohl verfolgt haben, und haben sich dann das Diebesgut angeeignet.
Somit ist die Wegnahme und auch die Zueignungsabsicht begründet.

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Klar, auf dem Video könntest du durchaus zu sehen sein und wenn du noch mal in den Laden kommst könnte dich jemand wiedererkennen.

das nicht aber ich würde den Laden die nächste Zeit nicht aufsuchen

Selbstverständlich. Diebstahl von geringwertigen Sachen kann bis zu 90 Tage nach Begehen angezeigt werden (Antragsdelikt). Hoffe mal, das der Laden keine Überwachungskamera hat, und man dich dort nicht kennt.