Nachname nach der Einbürgerung ändern lassen?
Bin im Ausland geboren und lebe seit lange hier. Mit dem Vornamen hat es nach der Einbürgerung problemlos geklappt, nun mit dem Nachnamen muss man viele Gründe liefern, dies wäre kein Problem, das Problem ist diese müssen im Rahmen einen Psy.Gutachten bewiesen werden, was ziemlich aufwendig und teuer ist, und meiner Meinung nach sinnlos, da man solche Gründe selber erklären kann ohne wie ein Psy.Gutachten. Es ist ja nicht kosmetisch, sondern ernst und die Gründe erfüllen die Voraussetzung mit der psychischen Belastung usw. Oder ginge es einfach wenn man selber alle Gründe schriftlich irgendwie beschreibt ohne Psychologe. Die Änderungskosten bezahlt man selbstverständlich, aber extra ca. 1500€ für ein Gutachten zu bezahlen halte ich überflüssig, und was wenn es trotzdem abgelehnt wird!!!
1 Antwort
Hallo lieber Nutzer,
unter Ausschluss jeglicher Haftung für folgende Äußerung gehe ich davon aus, dass letztlich Namensänderungen von eingebürgerten Personen nach dem "gewöhnlichen" Personenstandsgesetz begründet werden können. Danach sind Namensänderungen nur bei einem wichtigen Grund (§ 3 NamensÄndG) möglich. Solche wichtigen Gründe werden für gewöhnlich Gefahr für die Person, dessen Familie / Angehörigen (i.S.d. § 11 StGB) oder bei erheblichen psychologischen Problemen genehmigt. Die Darlegung dieser Umstände lässt das Gesetz offen, sodass letztlich auch eine schriftliche Äußerung zulässig sein dürfte; aber letztlich besitzt die eigene Aussage für den eigenen Antrag nahezu gar keine Beweiskraft, weshalb eine Ablehnung der Behörde trotz schriftlicher Äußerung nicht ungewöhnlich wäre. Letztlich ist der Gang zu einem sachverständigen Psychologen eine effektive Methode, um ein aussagekräftiges Beweismittel zu erhalten.