Möchte meinen Nachnamen ändern, wie sind da die Voraussetzungen?

7 Antworten

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die erste ist, den Namen durch Heirat zu ändern. Dort gibt es unzählige Varianten, allerdings gehört dazu immer eine 2. Person.

Die zweite Variante ist durch eine sogenannte "öffentlich-rechtliche Namensänderung". Diese wird in den Fällen durchgeführt, in denen der Name entweder anstößig ist, er an "traumatische Erlebnisse erinnert" (etc.) oder durch Gewohnheit ein anderer (z.B. Tim anstatt Thim) ist. Allerdings ist die Rechtsprechung auf diesem Gebiet sehr widersprüchlich, es hängt letztlich von dem Grund ab, den du dort erklärst. Eine einfache Änderung des Namens im Einwohnermeldeamt ist m.E. nicht möglich, allerdings kann man dort einen Künstlernamen eintragen lassen. Der ist aber personenstandsrechtlich nicht von Bedeutung. Frag mal in deinem zuständigen Standesamt (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) nach, die vermitteln dich ggf. weiter.

Da du zu Vor- und Nachnamensänderung nachfragst: ich kenne jemanden, der es auch leid war, als offensichtlicher Ausländer immer seinen komischen Namen zu buchstabieren. Er hat an seinem Vornamen einen Buchstaben geändert (statt q ein k) und einen sehr schönen deutschen Nachnamen angenommen, der so ähnlich klingt wie sein ursprünglicher ausländischer.Da er Deutsch aussieht, wird er jetzt nur noch manchmal gefragt, woher er seinen exotischen Vornamen hat, ansonsten kein Buchstabieren mehr. Ich kann nur nichts zur Vorgehensweise und den Voraussetzungen sagen.

Leute, große Namen entstehen durch die Taten der Träger.

Das Namensrecht ist in Deutschland in § 12 BGB geregelt. Leider sind die Voraussetzungen, unter denen man seinen Namen ändern kann, sehr hart. Ohne eine sehr gute Begründung wirst du nicht viel Erfolg haben. Leider :-(

Dazu gibt es hier einige interessante Infos:

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/standesamt/name/51743/oeffen.htmlhtm Gruß, sqYpe