Welche Gründe für Namensänderung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So einfach geht das nicht.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Familiennamens nur eingeschränkt möglich ist.

Außer bei deiner Eheschließung, Scheidung oder Adoption kommt eine Namensänderung nur in einigen begründeten Ausnahmefällen im Wege eines behördlichen Namensänderungsverfahrens in Betracht. Eine behördliche Namensänderung kann bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. 

Als änderungs­würdige Namen gelten sehr häufige Nach­namen (Verwechs­lungs­gefahr), die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlass zu unangemessenen Wortspielen geben können oder Schwierigkeiten in Schreibweise oder Aussprache des Nachnamens, die den Betroffenen wesentlich behindern. Das gilt ebenso für sehr lange oder umständliche Namen.

Manche Menschen möchten ihren Nachnamen aufgrund von negativen Erlebnissen innerhalb der Familie ändern. Auch das ist theoretisch möglich. Damit ein solcher Antrag eine Aussicht auf Erfolg hat, muss laut Standesämtern aber ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden.

Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.

Gründe, nach denen man den Vornamen ändern lassen kann, wären etwa, wenn z.B. das Geschlecht aus dem aktuellen Namen nicht eindeutig erkennbar ist, der aktuelle Name zu Wortspielen oder zur Lächerlichkeit einlädt oder der aktuelle Name umständlich auszusprechen und kompliziert zu schreiben ist.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundes­weit fest­gesetzt und liegt bei 1 022 Euro für die Änderung des Familien­namens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.

Der Höchst­satz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungs­aufwand hoch ist, weil die Rechts­lage schwierig ist, andere Verfahrens­beteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugend­amt, einge­schaltet werden müssen.

Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.

Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.

Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag abge­lehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antrag­stellung die Kontakt­aufnahme zur Namens­änderungs­behörde, um die Zuständig­keit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen. 

Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, muss es eine Erklärung zu seiner Namensänderung selbst abgeben. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Kindes zustimmen.

Alles Gute für dich!

isebise50  05.11.2021, 18:47

Vielen Dank für deinen Stern!

0

Heirate 😂🤷🏼‍♀️ Dann haste ein anderen Nachnamen

Und das ändern mit deinen Vornamen wird nicht möglich sein bei Nachnamen ist das was anderes aber das ist auch ein kosten Spaß ist nicht billig also überleg es dir

Das wird als Begründung für die Namensänderung nicht ausreichen bzw keinen ausreichenden Grund darstellen.

Als Grund zur Namensänderung gilt lediglich wenn dieser beleidigend ist oder eine sehr komplizierte Schreibweise hat und deshalb oft falsch geschrieben wird. Andere Gründe sind dann eher die Ausnahme, deiner wird aber mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt werden, auch wenn ich deinen Gedanken sehr gut nachvollziehen kann.

Das geht nicht so einfach, es müssen trifftige und schwer wiegende Gründe vorliegen. Vornamen zu ändern könntest du theoretisch schaffen, aber Nachname niemals. Weiß das aus eigene Erfahrung. Wollte das auch mal