Nachhilfe - Geld?
Hallo, Anastasia mein Name.
ich bin eine Nachhilfe Schülerin der Sogenannten Schülerhilfe.
Vertrag war 2 Jahre - August und Juli sind bereits gestrichen, jedoch habe ich noch den ganzen Juni Nachhilfe trotz den bereits geschrieben Abschlussprüfungen (Realschule, Niedersachen). Trotz der Nachfrage auf eine frühere Kündigung im Mai konnte Juni nicht gestrichen werden. Müsste aber nicht ,gerade die schülerhilfe, wissen, dass nach den Abschlussprüfungen keine Präsenzpflicht für Schüler besteht und somit kein Unterricht, in meinem Fall Mathe, stattfinden kann?Unterrichtsstunden bei der Schülerhilfe fangen ab 8,50€ an. Liegen schon bei über 51€ aus dem Fenster geworfenen Geld. Begründung von denen war dass sie nicht wüsste weil alle weiterhin normal Unterricht haben. Die SCHÜLERHILFE muss doch aber Bescheid wissen! Zudem habe ich auch Bescheid gegeben wann meine Prüfung war. Zufrieden mit den lehrern war ich auch nicht wirklich.
2 Antworten
Hier kommt es auf den Vertragsinhalt an. Den hast Du oder haben Deine Eltern unterschrieben.
Wenn Du nicht zufrieden warst, hättest Du das zeitnahe komunizieren müssen. Es ist wie im Restaurant. Wenn das Essen nicht schmeckt, darf man es nicht aufessen und sich anschließend beschweren.
Natürlich müsste eine Organisation wie die Schülerhilfe über die Gepflogenheiten bzgl. des Unterrichts Bescheid wissen; jedenfalls im eigenen Bundesland. Aber wie gesagt, entscheidend ist, was im Vertrag steht.
Gruß Matti
Naja du musst rechtzeitig kündigen.
Es ist nicht das Problem der schülerhilfe