Kann ich nach der Erzieherausbildung auf Lehramt studieren?

3 Antworten

Wissen ist Macht!

Du möchtest als staatlich anerkannter Erzieher auf einer Universität ohne „allgemeine Hochschulreife (= aHR = Abitur)“ studieren? JA! DAS GEHT! Und zwar in jedem Bundesland! Sogar in Bayern!

Woher ich das weiß? Ich habe es gemacht! Meinen Abschluss zum staatlich anerkannten Erzieher + Fachhochschulreife (= FHR = Fachabi) habe ich am 02.07.2013 in Herford am Elisabeth von der Pfalz Berufskolleg (NRW) bekommen. Dann habe mich für das Wintersemester 2014/15 bei 10 Universitäten kreuz und Quer durch Deutschland für ein Studium auf Lehramt beworben und bin bei allen 10 (!) angenommen worden. Hier die Unis an denen ich mich beworben habe: Osnabrück, Kassel, Vechta, Oldenburg, Hannover, Hildesheim, Hamburg, Berlin,Göttingen und Lüneburg. Letztlich konnte ich mir sogar aussuchen welche Art von Lehrer ich werden wollte: Berufsschullehrer, Sonderpädagogik, Grundschullehrer oder Sekundarstufe 1. Entschieden habe ich mich für Sekundarstufe 1 (Haupt-/Realschule) mit den Fächern Deutsch und Englisch. Ganz nebenbei: Eine Mitschülerin hat sich für Medizin in der Uni Hannover eingeschrieben auch ohne Abitur!!!!

Der Grund warum man heutzutage ohne Abitur studieren darf ist der: Abschlüsse bestimmter Berufsgruppen sind dem Abitur oder gar dem Bachelor gleichgesetzt. Dazu gehören Meister, Staatlich geprüfte – Agrarbetriebswirte, -Gestalter, -Techniker, -Betriebswirte, -Erzieher, -Heilerziehungspfleger, -Heilpädagogen. Diese Berufsgruppen dürfen alles überall studieren und zwar OHNE ZUGANGSPRÜFUNG oder ähnliches! Man bewirbt sich als „beruflich Qualifizierter“. Geregelt ist dies in der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen “. Universitäten sind angehalten diese Vereinbarung umzusetzen. Außerdem müssen Unis Studienplätze für beruflich Qualifizierte freihalten (ca. 10%). Da sich nicht viele beruflich Qualifizierte an Unis bewerben erhöht das die Chancen ungemein angenommen zu werden!

Link Rahmenvereinbarung über Fachschulen:

bitte googeln. 2 links gehen auf gutefrage nicht!

Da jede Universität ihr eigenes Süppchen kochen darf weil die Hochschulgesetzgebung grundsätzlich Sache der Länder ist, ist es nicht gesagt, dass die Unis die oben genannte Rahmenvereinbarung auch umsetzen. Die Unis, die ich anfangs genannt habe scheinen dieses aber zu tun, sonst hätte ich keinen Zulassungsbescheid bekommen. Um näheres zu erfahren setzt man sich nun mit der „Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen“ auseinander. Hier stehen die Reglungen der Länder.

Link: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen

bitte googeln. 2 links gehen auf gutefrage nicht!

Alles zu kompliziert? Da musst du allerdings durch! Willste nu studieren oder nich?

OK! OK! Ich versuche dir das im folgenden näher auseinanderzusetzen und zwar am Beispiel Hamburg:

1.) Schaue in der synoptischen Darstellung für beruflich Qualifizierte nach. Dort steht geschrieben: Erste Spalte: Bundesland z.B. Hamburg

zweite Spalte: Bestehen Möglichkeiten für beruflich qualifizierte Bewerber, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Hochschulstudium aufzunehmen? z.B. Hamburg ---> „Beruflich qualifizierte Studienbewerber mit allg. HZB (=Hochschulzugangsberechtigung) nach § 37 HmbHG haben die gleichen, prinzipiell unbeschränkten Zugangsrechte wie schulisch Hochschulzugangsberechtigte (Abiturienten).“

dritte Spalte: Welche Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen? z.B. Hamburg ---> „Wer eine Fortbildungsprüfung als Meister oder Fachwirt oder eine gleichwertige fachspezifische Fortbildungsprüfung (siehe Katalog des § 37 Abs. 1 Nr. 3-7 HmbHG, der Ziffer 1 des KMK-Beschlusses vom 06.03.2009 entspricht) bestanden hat“

AH-HA! „haben die gleichen Rechte wie Abiturientinnen“!!!!! Aber was soll das mit dem HmHG? Das ist die Abkürzung für „Hamburger Hochschulgesetz“. Nun im Internet nachschauen und sich das HmHG runterladen und unter § 37 (Paragraph 37) Abs. 1 Nr. 3-7 nachschauen. Für Erzieher gilt Abs. 6: „Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen nach Maßgabe der Rechtsverordnungen nach § 24 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes sowie Inhaberinnen und Inhaber als gleichwertig anerkannter Abschlüsse“. Jetzt kann man noch im Hamburgischen Schulgesetz nachschauen ist aber überflüssig. Jetzt weißt du, dass du als Erzieher in Hamburg studieren kannst!!!

Wie bekomme ich einen Studienplatz? Du hast jetzt anhand der genannten Informationen herausbekommen, ob du in deinem Bundesland als Erzieher oder ähnliches studieren kannst. Und nu?

1.) Auf die angestrebte Uni Seite

Hallo!

Soweit ich weiß, berechtigt eine Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule. Ich kenne das Lehramtsstudium allerdings nur von Universitäten. Vielleicht gibt es ja Ausnahmen? Da müsstest du dich über die Fachhochschulen in HH, Kiel etc. informieren!

leira  19.07.2013, 00:19

Mir fällt noch ein: Vielleicht kann deine abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin plus eine bestimmte Zeit Berufserfahrung auch zur Studiumsberechtigung führen.

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Frage doch bei der Berufsakademie in Hamburg nach, die sind dir dort bestimmt behilflich dabei. Grüße