Nach einem 3. Versuch an der Uni?
Hi ich wollte fragen wenn man einen 3. Versuch nicht besteht hat man bei uns die möglichkeit noch in eine 4. mündliche zu gehen. Jetzt frage ich mich wenn man die 3. nicht besteht und dann theorethisch zur mündlichen muss kann man sich das dann selbst exmatrikulieren oder folgt dann trotzdem Zwangsexmatrikulation?
1 Antwort
Du hast immer die Möglichkeit dich selbst zu exmatrikulieren. Mein Kumpel hat sich einen Tag vor seinem Drittversuch ge-ext, um nicht in die Studiensperre zu kommen wenn er nicht besteht, und hat das Studium in nem anderen Bundesland nochmal neu aufgenommen ohne sich Leistungen anerkennen zu lassen.
Klar geht das. Du gehst ja freiwillig, aber sowas ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt, an meiner Uni gab es nur 3 Versuche.
Okay bei uns ist nämlich eine 4. mündliche möglich danke für deine Erfahrunf
ja aber die Frage ist wenn man den 3. versuch nicht schafft und dann in die mündliche muss kann man sich vor der mündlichen exmatrikulieren?