Nach eigenkündigung dann ein neuen Job suchen?

8 Antworten

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Nein, wenn du kündigst, wirst du eigentlich fast immer gesperrt. Da müssen schon ganz schwere Gründe vorliegen.

Sie bekommen eine Sperre von Arbeitsamt, d.h. sie bekommen die ersten 3 Monate ihrer Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld. Es sei denn sie weisen wichtige Gründe für die Kündigung nach.

einfach einen neuen Job suchen

Wenn Sie einen neuen Job haben, sie ohnehin nicht arbeitslos. Und suchen müssen Sie während der Abeitslosigkeit ja sowieso.

Allgemein empfielt es sich erst einen neuen Job zu suchen und dann zu kündigen. Da man aus einen bestehenden Arbeitsverhältnis heraus leicher eine neue Stelle findet.

Solange du keinen neuen Job hast, ist die Sperrung gegeben. Nur die Suche entbindet nicht von der Sperrung.

Du kannst dir natürlich einen neuen Job suchen. Du bekommst nur kein Arbeitslosengeld 1.

Du kannst dir jederzeit einen neuen Job suchen. Idealerweise hast du den, bevor du bei deinem jetzigen Arbeitgeber kündigst. Wenn du allerdings Arbeitslosengeld beantragen willst, weil du keinen Anschlussjob hast, wirst du bei Eigenkündigung (bis auf ganz wenige Ausnahmen) für 3 Monate gesperrt.