muss mein Freund für meine verstorbene Mutter die Bestattungskosten übernehmen?
Hallo,
meine Mutter ist verstorben und das Sozialamt will nun meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wissen. Im Internet steht, dass auch Partner aus nichteheähnlichen Gemeinschaften herangezogen werden. Stimmt das? oder wäre das auf den Freund meiner Mutter bezogen und nicht auf meinen? Es besteht seit Jahren kein Kontakt zur Familie, wegen Verleumdungen und Beleidigungen und ich verstehe einfach nicht, warum, wenn mein Freund schon damals nicht für Unterhalt rangezogen wurden, er jetzt für die Bestattung aufkommen sollte.
Hoffe, ihr könnt mir helfen, liebe Grüße
6 Antworten
Es bezieht sich auf den Freund der Mutter, nicht deinen. Die Beerdigung wird aus dem Erbe bezahlt.
Du meinst sicher: Eheähnliche Gemeinschaften? Dein Freund hat nichts damit zu tun, da ist der Freund deiner Mutter gemeint (also derjenige, den sie im Notfall auch für die Sozialhilfe heranziehen würden). Dich ziehen sie heran, weil du die Tochter bist. Eltern und Kinder sind gegenseitig unterhaltspflichtig, egal wie das Verhältnis war. Wenn dein Freund nicht für den Unterhalt herangezogen wurde, dann auch nicht für die Beerdigung.
Dann meinst du wahrscheinlich "nichteheliche". Denn "nichteheähnliche" habe ich auf Wikipedia nicht gefunden, und das wären dem Namen nach Gemeinschaften wie z. B. Wohngemeinschaften, und diese kommen ja in keinem Fall für die anderen auf.
Wer hat die Bestattung in Auftrag gegeben?
Wer bestellt - bezahlt!
Hast du das Erbe ausgeschlagen oder angenommen?
Falls etwas zu erben da ist, muss die Beerdigung von dir aus diesem Erbe übernommen werden.
Falls nichts zu erben ist, solltest du zunächst prüfen, ob die Kosten überhaupt angemessen waren. Ein "Armenbegräbnis" gibt es schon für unter 500 Euro.
Kann man dir nachweisen, dass du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst?
Wenn ihr offiziell zusammen lebt und eine Lebensgemeinschaft bildet, kann das gut sein. Wenns um Kosten geht sind die Ämter immer sehr rege. Während meiner Ehe haben wir mal so einen netten Brief erhalten, wobei es um Unterhalt für den Vater meines Mannes ging, den ich nie kennengelernt hab, mit Hilfe eines Anwalts und vielen Nachweisen und durch unsere beiden abzugsfähigen Kinder sind wir dann d irgendwie rausgekommen. Aber die Beerdigung vor drei Jahren mußten wir dann auch übernehmen. So makaber wies klingt, aber einigt euch recht zügig, weil jeder Tag Aufbewahrung im Kühlhaus richtig kostet!
was meinst du mit offiziell (wir sind keine notariell eingetragene Lebensgemeinschaft)
Such dir am besten einen Anwalt für Sozialrecht und ruf ihn kurz an. Die meisten Anwälte geben am Telefon schon gern ganz kurze Antworten, (kostenlos).
http://www.forum.jurathek.de/ Frag da noch mal ,da wissen die bestimmt Bescheid.
nein nichteheähnlich laut wikipedia