Muss man seinen Nebenjob angeben bei seinen aktuellen Arbeitgeber?

5 Antworten

Muss man seinen Nebenjob angeben bei seinen aktuellen Arbeitgeber?

Das kommt - wie so oft - "darauf an" ...

Vertraglich darf vereinbart werden, dass

  • der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die geplante Nebentätigkeit zu informieren hat; eine solche Informationspflicht besteht aber auch unabhängig davon, wenn die Gefahr besteht, dass solche unten genannten Verbotsgründe vorliegen könnten,
  • der Arbeitnehmer die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen hat; eine solche Klausel ist aber nur dann wirksam, wenn sie durch den Zusatz ergänzt wird, dass die Genehmigung zu erteilen ist, sofern keine berechtigenden Verbotsgründe vorliegen.

Der Arbeitgeber darf die Ausübung eines Nebenjobs aber nur dann verbieten, wenn es berechtigende Gründe für ein solches Verbot gibt:

  • es handelt sich um eine Konkurrenztätigkeit oder um eine relevante Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb,
  • es liegt ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen wie z.B. das Arbeitszeitgesetz ArbZG (z.B. Verstoß gegen Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit oder zu Ruhezeiten) vor, oder
  • durch die Ausübung der Nebentätigkeit kommt es zu Beeinträchtigungen im Hauptjob (z.B. Übermüdung, Unkonzentriertheit); bloße Befürchtungen des Arbeitgebers, dass das so sein könnte, reichen für ein Verbot aber nicht aus, solche Befürchtungen müssen schon mit Tatsachen begründet werden.

Arbeitsvertraglich darf auch kein generelle Verbot der Ausübung einer Nebentätigkeit ausgesprochen werden, weil das nicht mit der garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12 vereinbar ist.

Wenn e also keine vertragliche Vereinbarung zur Informationspflicht gibt und auch keine möglichen Verbotsgründe vorliegen, musst Du den Arbeitgeber auch nicht über den geplanten Nebenjob informieren; dass eine Information als "vertrauensbildende Maßnahme" aber nicht falsch wäre, ist ein anderer Aspekt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Angeben muss man den Nebenjob nur, wenn das vertraglich vereinbart ist, es "schadet" aber nicht, wenn man es tut.

Falls ein AN dem AG mitteilen muss, wenn er einen Nebenjob hat, kann der AG das aber nur untersagen, wenn der AN bei der Konkurrenz arbeiten möchte oder wenn die Arbeitszeitgesetze (tägl./wöchentl. Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten...) nicht eingehalten werden

"Meldepflichtig" ist der Nebenjob aber auf alle Fälle wenn der Hauptjob im öffentlichen Dienst ausgeübt wird.

Familiengerd  12.04.2022, 10:47
Meldepflichtig" ist der Nebenjob aber auf alle Fälle wenn der Hauptjob im öffentlichen Dienst ausgeübt wird.

Aber auch nur deshalb, weil es im Tarifvertrag so vorgeschrieben ist.

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Hexle2  12.04.2022, 12:25
@Familiengerd

Das ändert an meiner Aussage nichts.

Im öffentlichen Dienst gilt ein Tarifvertrag, daher ist es irrelevant, dass die Meldepflicht nur gilt, wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet.

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Familiengerd  12.04.2022, 12:31
@Hexle2

Ich wollte dir nicht "zu nahe treten" ...😉

Es gibt eben viele, die meinen, dass das für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst generell so wäre - wie für Beamte -, unabhängig davon, ob es eine vertragliche Regelung gibt oder nicht.

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Ja, das muss man unbedingt. Und der Arbeitgeber muss dem Nebenjob auch zustimmen. Allerdings darf er seine Zustimmung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verweigern.

Familiengerd  12.04.2022, 11:10
Ja, das muss man unbedingt.

Das ist falsch. Eine Information an den Arbeitgeber ist grundsätzlich (!) nicht erforderlich.

Und der Arbeitgeber muss dem Nebenjob auch zustimmen.

Auch das ist falsch. Die Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.

Siehe dazu die richtigen Antworten von Hexle2 und Familiengerd.

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Das musst du angeben, denn der Arbeitgeber hat das Recht, ihn zu verbieten, wenn seine Interessen dem entgegen stehen - es also zB ein Konkurrent ist.

Familiengerd  12.04.2022, 11:25
Das musst du angeben

Das ist falsch. Eine Information an den Arbeitgeber ist grundsätzlich (!) nicht erforderlich.

Siehe dazu die richtigen Antworten von Hexle2 und Familiengerd.

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Generell muss man Nebenjobs beim ersten Arbeitgeber angeben, das hat mit der Arbeitszeitverordnung zu tun.

Familiengerd  12.04.2022, 11:11
Generell muss man Nebenjobs beim ersten Arbeitgeber angeben

Das ist falsch. Eine Information an den Arbeitgeber ist grundsätzlich (!) nicht erforderlich.

Siehe dazu die richtigen Antworten von Hexle2 und Familiengerd.

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