Muss man mit seinem Zweitnamen unterschreiben?

4 Antworten

Wenn die Unterschrift zu lang wird, kannst du die Vornamen auch abkürzen. Hauptsache ist, dass deine Unterschrift unverwechselbar ist.

Im Normalfall schon.

Es kann aber Sonderfälle geben wo sie alle Namen voll ausgeschrieben verlangen.

Ja, kannst du.