Muss man in der Stadt wo man wohnt zur Feuerwehr gehen oder kann man auch im Umkries gehen?

4 Antworten

Hallo ILoveNCIS,

da das Feuerwehrwesen Landesrecht ist, kann es da durchaus von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen geben.

In Schleswig-Holstein gilt beispielsweise das Brandschutzgesetz, welches in Teilen auf die Mustersatzung der Freiwilligen Feuerwehr verweist (welche prinzipiell für alle FF rechtsverbindlich ist und nur mit Genehmigung des Innenministeriums geändert werden darf).

§3 "Aktive Mitglieder" beantwortet hier Deine Frage zumindest für Schleswig-Holstein - für die anderen Bundesländer müsstest Du mal in den dort geltenden Gesetzen und Regelwerken nachschlagen. Im Großen und Ganzen dürften sich dort aber ähnliche Formulierungen finden.

(1) In den aktiven Dienst kann eintreten, wer seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein. Die Tauglichkeit ist im Zweifel durch ärztliches Attest eines mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauten Arztes festzustellen. 

Im Normalfalle bedeutet dies, dass man in seiner Wohnortwehr und/oder in seiner Arbeitsplatzwehr aktiven Dienst verrichten kann.
Die gesetzliche Regelung schließt aber nicht aus, dass man auch in die Wehr eines Nachbarorts oder benachbarten Stadtteils eintreten könnte, wenn diese in angemessener Zeit von zu Hause oder dem Arbeitsplatz (also den "regelmäßigen" Aufenthaltsorten) erreichen könnte.

In der Praxis kommt es tatsächlich recht häufig vor, dass "Auswärtige" in einer Wehr sind... das ist aber fast immer darauf zurückzuführen, dass der ein oder andere im Laufe der Zeit aufgrund eines Umzugs die Gemeinde verlässt und eine Wohnung in der Nachbargemeinde bezieht, aber nicht bei jedem Umzug die Wehr wechseln möchte.

Prinzipiell sollte man natürlich immer in die Gemeinde des eigenen Wohnortes oder Stadtteils eintreten. Es kommt auch häufig vor, dass sich der Wehrführer der Nachbarwehr das OK vom Wehrführer der Heimatwehr einholt, wenn ersterer eine Bewerbung oder Aufnahmegesuch eines ortsfremden Interessenten erhält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Nun ja, im Fall der Fälle soll die Feuerwehr ja zügig vor Ort sein, da ists n bissl Blöd wenn ihre Leute erstmal 30km durch die Gegend fahren... Normalerweise müssen nach spätestens 10 Minuten mindestens 9 Mann vor Ort (beim Feuer/Unfall...) sein. Und vorher fahren ja alle von Zuhause/Hobby/Arbeitsplatz zum Gerätehaus, ziehen sich um und nehmen im Löschfahrzeug Platz, um damit zum Einsatzort zu fahren.

Also sollte man sich sinnigerweise schon bei der nächstgelegenen Feuerwehr engagieren. Bei Leuten, die ganz woanders arbeiten als sie wohnen, kanns aber durchaus sinnvoll sein, in zwei Feuerwehren zu sein... Nachts stehen sie im Heimatort zur Verfügung, tagsüber am Arbeitsort. Und gerade tagsüber gibts oft Probleme, dass nicht genug Leute kommen können, weil alle weit weg sind. Sinnigerweise muss man dann allerdings auch mit beiden Feuerwehren üben, also die regelmäßigen Übungsabende besuchen.

Feuerwehr ist Ländersache.

Am besten besprichst du das mit dem Wehrführer der Wehr wo du beabsichtigst einzutreten.

Generell ist es eben so das man dort wo man wohnt eben auch in die Wehr geht.

Mittlerweile akzeptieren auch viele Gemeinden das man neben der Wehr am Wohnort auch in der Wehr ist wo man Tagsüber sich aufhält,zB in der Stadt wo man arbeitet.

Was auch recht häufig ist dass man in der Nachbargemeinde eintritt wenn der Anfahrtsweg nicht erheblich länger ist.Das sollte aber wie gesagt mit dem dortigen Wehrführer besprochen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit ü20J in der Feuerwehr u im Rettungsdienst

Falls du später bei Einsätzen mitfahren möchtest, solltest du schon im Stadtgebiet wohnen oder arbeiten.