Muss man bei Online-Unterricht die Kamera aktivieren?

7 Antworten

Ich glaube, es kann nicht verlangt werden und sollte auch nicht verlangt werden. Das gilt umso mehr, wenn Tools verwendet werden, die nicht DSGVO konform sind (was häufig der Fall ist) und zusätzlich auch noch eigene Geräte im eigenen häuslichen Netzwerk verwendet werden. Man kann das in keinem Fall mit dem Präsenzunterricht vergleichen, da bei einer Videokonferenz Daten ausgetauscht werden und dieser Austausch muss gewissen Anforderungen Genüge leisten - das ist aber selten der Fall. Hinzu kommt noch, dass der Schüler sich eben nicht in der Schule befindet, sondern im häuslichen Umfeld. Es muss z.B. auch auf jeden Fall die Funktion vorhanden sein, das Umfeld auszublenden oder einen anderen Hintergrund zu wählen.

"man selbst entscheiden ob man die Kamera aktiviert."

Das musst du am Ende des Tages mit der Schule klären, aber allein aufgrund gesunden Menschenverstandes darf das verlangt werden - a) kannst du da vielleicht gar nicht sitzen und b) kannst du andere Sachen machen, die du aber nicht machen sollst

Muellmann275  30.01.2021, 09:01

Mein "gesunder Menschenverstand" sagt mir, dass Gesetze darüber entscheiden, ob etwas verlangt werden darf oder nicht, und nicht der "gesunde Menschenverstand".

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Als Lehrkraft, die mein Gesicht zeigt, würde ich es gerne auch von einen Schüler/innen erwarten können dies ebenfalls zu tun.Gegen eine schwarze Wand zu sprechen ist unglaublich anstrengend. Ich sitze auch in meinem privaten Umfeld und richte es so ein, dass meine privaten Sachen nicht sichtbar sind. Zudem könnte man seinen Hintergrund mit den meisten Tools verändern. Ich muss sagen, dass sehr viele Schüler/innen einfach nicht am Unterricht teilnehmen. Sie loggen sich ein und danach passiert bei vielen nichts mehr. Wenn die Kamera eingeschaltet wäre, könnte ich wenigsten sehen, dass die Schüler/innen auch tatsächlich arbeiten und dem Unterricht halbwegs folgen.

Um mal was grundsätzliches klarzustellen; Lehrer*innen werden während des Unterrichts nicht zum Erziehungsberechtigten der Schüler*innen😂 Sie haben höchstens die Aufsichtspflicht. Die Erziehungsberechtigten sind & bleiben die Eltern/der Vormund, auch während des Unterrichts.

An der Uni wurde es uns so gesagt: Der Höflichkeit wegen, kann man die Kamera schon anmachen, wenn die Lehrkraft es auch tut. Es kann aber meist aus Datenschutzgründen keiner gezwungen werden. Vor allem aber kann keiner gezwungen werden, weil es ein massiver Eingriff in die Privatsphäre ist, jemanden in seinen eigenen 4 Wänden eine Kamera anschalten zu lassen. Außerdem kann niemand voraussetzen, dass jeder über eine Kamera verfügt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hey,

wenn ist es nur eine Verordnung deiner Schule und kein Gesetz oder so. Wenn du irgendein großes Problem damit hast und deine Kamera nicht aktivieren möchtest, sag einfach, dass deine Kamera nicht funktioniert oder du gar keine hast. Oder du schreibst deine LehrerIn an und erzählst ihr davon. Bei uns zumindest hat kein Lehrer wirklich ein Problem damit, dass ich meine Kamera nie anhabe.

Liebe Grüße! ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kalamana294 
Fragesteller
 10.01.2021, 18:29

Also ein wirklich großes Problem habe ich nicht und ich habe auch ne Kamera. Einfach gesagt: Ich hab einfach kein Bock mit Kamera da zu sitzen 😂

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