Muss man bei Buchrezensionen angeben, dass es sich um Werbung handelt oder ein Leseexemplar?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du es vom Verlag/dem Autor/der Buchhandlung zugeschickt bekommen hast, um es zu rezensieren - ja, dann würde ich das in jedem Fall dazuschreiben, dass Du gebeten wurdest, es zu rezensieren. Denn dann gibt es ein kommerzielles Interesse hinter der Rezension, und das sollten die Leser Deiner Rezension schon erfahren - und vermutlich bekommst Du ja auch einen finanziellen Obulus für die Rezension.

Wenn Du es nur bei einer Leserunde (also einer Art Lotterie) gewonnen hast - nein. dann ist das nicht nötig. Dann bist Du ja ein zufälliger und kein gezielt angesprochener/ausgewählter Leser des Buches und Du wirst für die Rezension ja wohl auch nicht bezahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bibliothekar an einer Universitätsbibliothek seit 1989

nikivm  29.10.2024, 08:50

Man wird, wenn man gebeten wird eine Rezension zu Verfassen (Rezensions- oder Bloggerexemplar), ist die "Bezahlung", dass man das Buch kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt.
Bei einer Leserunde ist das egal, weil man das Buch gewonnen hat.

Janaki  29.10.2024, 10:27
@nikivm

Kann man das Buch anschließend behalten? Oder will es der Verlag zurück?

nikivm  29.10.2024, 16:05
@Janaki

Man kann es behalten. Meistens bekommt man es ja als eBook und das bekommt man entweder per Mail oder Lädt es sich runter.