Muss ich weiter für meine Reitbeteiligung zahlen, wenn das Pferd verletzt ist?

10 Antworten

Ich würde sagen das kommt ganz drauf an ob deine Reitbeteiligung dauerhaft verletzt ist oder es nur für zwei drei Wochen ist wenn du wirklich nur dauerhaften misten und füttern kommen nicht der volle Preis auf gar keinen Fall mehr gerechtfertigt wenn es nur für 2-3 Wochen ist werden die Besitzer schon verlangen dass du weiterhin zahlen wenn du allerdings dauerhaft oder auf unabsehbare Zeit zum Beispiel noch Schritt ins Gelände gehen kannst oder dergleichen geht die Reitbeteiligung gemindert so ist es im Normalfall und so machen wir es auch mit meiner Reitbeteiligung da mein Pferd eine fessel Ringband OP hatte und auf unabsehbare Zeit nicht mehr Dressur geritten werden kann und momentan nur ins Gelände darf zahlt meine Reitbeteiligung für zwei bis dreimal die Woche zum Beispiel 80 €

sarahcarma  02.10.2016, 09:21

Es tut mir leid meine Sprachaufnahme hat ein unfassbar schlechtes Deutsch fabriziert😅

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Bei mir war es so, dass wenn sich das Pferd verletzt hat und ich nichts mit ihm machen konnte, ich einfach ein anderes Pferd von ihr nehmen konnte oder nichts zahlen musste. Wir haben das alles jedoch in einem schriftlichen Vertrag geregelt, was ich dir das nächste Mal auch empfehlen würde. Ich würde einfach mal mit der Besitzerin reden.

Hm, das isr echt blöd ohne schriftlichem Vertrag! In manchen Verträgen ist es so, dass man noch einen Monat weiter bezahlt und dann nicht mehr... Aber das einfachste wird wohl sein, die Besitzerin zu fragen... Du kannst im Notfall ja auch bisschen verhandeln, dass du dann zum Beispiel weniger zahlst, die Hälfte oder so, denn Verletzungen sind ja meist teuer!

Leider ist es mir genau so gegangen,mein Beileid!!!!!

Also bei mir war es so ich fing die RB im Mai an(abgemacht war 50€ im Monat für einmal die Woche reiten und einmal pro Woche MUSSTE ich eine Reitstunde um 14€ nehmen,zusätzlich 25€ für den Hufschmied) und ab Mitte Juni könnte es Wochenlang nicht geritten werden,trotzdem mussten wir Juni und Juli den vollen Betrag zahlen.Wir redeten mit Leuten im Stall diese sagten zu uns dass das eine Unverschämtheit sei, dass wir das Zahlen müssen.Egal wenn wir gefragt haben jeder sagte dass man da nicht Zahlen muss......

ALSO würde ich dass mit meiner RB vergeberin besprechen,aber normaler Weise muss man dafür nichts Zahlen!!!

Viel Glück und Gute Besserung für das Pferd

sowas macht man schriftlich aus. immer. aus besitzersicht würde ich es so machen: wenn das pferd vorraussichtlich länger nicht mehr bearbeitet werden darf müsste die rb nichts mehr zahlen oder dürfte ein anderes pferd nehmen, wenn vorhanden.
wenn das pferd vorraussichtlich "nur" ein oder zwei wochen stehen muss, würde ich am preis nichts verändern, mir aber einen ausgleich einfallen lassen(z.b. wenn das pferd wieder läuft einen tollen großen ausritt oder eine reitstunde bei einem tollen trainer oder zwei extratage anbieten o.ä)

es wird dir wohl nichts überbleiben, als mit der besi zu sprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Arbeit/ Ausbildung verschiedenster Pferde.