Muss ich Krankschreibung während Betriebsferien einreichen?
Ich habe zum 1.August meine Stelle gekündigt. Die Schließzeit (Betriebsferien) der Einrichtung begann am 19. Juli, Montag. Ich war einschließlich dem 16.Juli, Freitag (also dem letzten geöffneten Tag) durch einen Attest krankgeschrieben. Nun bekomme ich Post des Betriebes, ich solle eine Krankschreibung für die Betriebsferien einreichen.
Ich habe überall im Internet recherchiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich für die Ferienzeit keine Krankschreibung benötige. Was sich ja auch mit klarem Menschenverstand logisch erschließen lässt. Ich habe meinen Arzt auch extra nicht um eine längere Krankschreibung gebeten. Ich möchte mich hiermit nochmal versichern: hat jemand andere Erfahrungen oder was sagt ihr dazu? Vielen Dank!
3 Antworten
Anscheinend geht man in deinem Betrieb davon aus, dass du auch noch waehrend der Betriebsferien arbeitsunfaehig warst. Dann benoetigt man die Krankschreibung, um dir die Urlaubstage wieder gutzuschreiben. Wenn du dann aber bereits wieder arbeitsfaehig warst, brauchst du natuerlich auch keine Krankschreibung und bekommst die Urlaubstage auch nicht wieder gutgeschrieben.
Man fordert den Lohn in Urlaubstagen zurück. Deine restlichen Urlaubstage müsste man Dir ja sonst auszahlen.
Ich habe ja das monatliche Gehalt schon bekommen, war übrigesn Erzieherin in einem staatlichen Kindergarten. Also ich kann die Krankschreibung ja jetzt nicht nachträglich beim Arzt holen. Was könnte denn jetzt auf mich zukommen?
Ich war ja nicht krank im Urlaub bzw habe mich nicht krankschreiben lassen.
Ja, wenn Du nicht krank warst, kannst Du Dich nicht nachträglich krank schreiben lassen. Wenn doch, geht das durchaus. Dann zahlt man Dir Deinen zustehenden Resturlaub aus. Von Deinem Gehalt kann man nichts zurückfordern, wenn Du noch genügend Urlaubstage hattest, die mit den Betriebsurlaubstagen verrechnet werden können. Sonst wird man durchaus für diese Zeit das Gehalt zurück fordern können.
Willst Du denn auf Deine Urlaubstage verzichten ? Für die Zeit vom 19-31.07. benötigst Du eine Krankschreibung, damit für diese Zeit Deine Urlaubstage (sofern Du überhaupt noch Urlaub hast) verrechnet werden. Denn man ist ja verpflichtet, für die Zeit der Betriebsferien Urlaub zu nehmen.
Dank dir! Da ich zum 1.August die Stelle sowieso gekündigt habe (ich war noch in der Probezeit), ist mir der Urlaub ziemlich egal. Ich hatte nur Angst, man könne jetzt dne Gehalt für den Zeitraum zurückfordern.
Jeder Urlaubstag ist ein Entgelttag. Jeder Urlaubstag, den Du nicht nehmen konntest, Dir aber zustand, muss Dir ausbezahlt werden. Wenn Du also etwa 10 Tage Urlaub übrig hast, ist das ein halbes Gehalt, was Dir zusätzlich ausbezahlt werden muss, aber nur, wenn Du eine Krankschreibung einreichst.
warst du noch weiter krank? Dann benötigst du auch während der Schließzeit eine Krankschreibung, denn dann werden dir die Urlaubstage gut geschrieben. Warst du nicht weiter krank benötigst du keine Krankschreibung. Nun ist es aber eh egal, denn du hast keine und wirst rückwirkend auch keine mehr bekommen.
Dank dir! Da ich ja zum 1.August gekündigt habe, benötige ich keine Urlaubstage bzw habe auch kein Interesse daran ausgedrückt. Mir geht es jetzt nur darum, dass der Betrieb nicht den Lohn für die Zeit der Betriebsferien 'zurückfordert' weil ich nicht krankgeschrieben war.