Muss ich ggf als Vermieter einer Garage für Schäden am Fahrzeug haften, die entstehen, wenn der Wagen eben nicht in der Garage parken kann?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Salue

Du hast mit dem Mieter einen Vertrag abgeschlossen der Dich dazu verpflichtet, ihm "ein Dach über dem Kopf seines Autos" zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat aber zu dulden, dass es kurze Nutzungseinschränkungen durch Umbauarbeiten, Reparaturarbeiten, Pannen oder Stromunterbrüche stattfinden können.

Dauert dies zum Beispiel mehr als eine Woche, wäre eine anteilsmässige Mietzinsreduktion geschuldet.

Ein Mietvertrag enthält keine Versicherungskomponenten. Eine Kasko die sein Auto in jeder Situation schützt, muss er bei einer Versicherung abschliessen.

Wenn draussen ein Baum auf sein Auto fällt, es überschwemmt wird oder Fremde es zerkratzt haben, dafür bist Du klar nicht haftbar. Du hast ja nichts getan, was den Schaden verursacht hat.

Tellensohn

Du musst natürlich dafür sorgen, dass das Tor zügig wieder funktioniert. Wegen einiger Tage würde ich als Mieter kein Theater machen. Rechtlich ist es aber so, dass du für die Tage keine Miete verlangen kannst.


Pu11over 
Fragesteller
 29.01.2022, 17:56

Obwohl ich dafür selber nicht "gesorgt" habe, funktioniert das Tor inzwischen wieder. Aber der Mieter/die Mieterin will jetzt den Wagen nicht mehr in die Garage stellen. - Die Miete für die Garage wurde im voraus gezahlt.

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