Muss ich entlohnt werden?

2 Antworten

Ja, die bereits erbrachte Arbeit muss natürlich auch bezahlt werden. Du musst allerdings bei der Kündigung auch die Kündigungsfrist einhalten und in dieser Zeit weiterhin zur Arbeit gehen!

grundsätzlich muss die Arbeit vertragsgemäß entlohnt werden

Gegenfrage. Was steht im Vertrag bezüglich Probezeit und Kündigungsfrist? Wäre der Arbeitgeber nicht theoretisch berechtigt, falls du einfach kündigst und die Fristen nicht wahr nimmst, seine (möglichen) Kosten dir gegenüber geltend zu machen?

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/wann-darf-der-arbeitgeber-lohn-und-gehalt-kuerzen/