Muss ich die Textbeilage in meiner Meinungsrede erwähnen?

1 Antwort

Wenn du Erkenntnisse aus diesem Bericht benutzt, solltest du den Bericht auch angeben.

Wie.... in ihrem 2016 erschienen Bericht/ Artikel schon schrieb, ........(Dann die Kernaussage des Berichtes.)

Aber nicht als ersten Satz. Im ersten Satz kommt die EInleitung der Debatte. Redemittel dazu solltest ihr im Buch oder Arbeitblättern haben.

Sonst Google "Eröffnung einer Debatte" Redemittel