Muss ich die Feuerwehr bezahlen wenn die Polizei sie ruft?

8 Antworten

Ob der Einsatz kostenbehaftet ist steht im Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes. Brandeinsätze sind in aller Regel kostenfrei, für Einsätze mit Luft-, Land- und Wasserfahrzeugen dagegen besteht eine Kostenpflicht. Ein Sonderfall ist wenn die Feuerwehr in Amtshilfe für die Polizei tätig wird, dann gelten die Kostenregelungen der Polizei.

Die Frage lässt sich hier nicht abschließend beantworten. Kommt immer auf dei Art des Einsatzes und die örtliche Regelungen an.

Wer die Feuerwehr ruft ist eigentlich egal, solange es kein Notrufmissbrauch ist wird es für den Anrufer immer kostenfrei bleiben.

Was bisher hier nicht erwähnt wurde, ist der Zustand, wenn ein Notruf berechtigt abgegeben wurde. Wenn also das vorgefundenene Ereignis aufgrund eines, wenn auch unbeabsichtigt dennoch fahrlässig herbei geführt wurde, so liegt es am am Einsatzleiter, ob der Schadensverursachers in Haftung der Kosten genommen wird. Natürlich am Gesetz orientiert. Also trotz eines gerechtfertigten Handelns der Feuerwehr können auch die Kosten auf den Verursacher umgelegt werden. Alles und jeder Einsatz ist individuell zu beurteilen. Es gibt also keine pauschale Aussage dazu.

Im Grunde nicht.....Die Feuerwehr kommt meist lieber "einmal zuviel als einmal zuwenig" und wenn die Polizei sie gerufen hat, wird es einen Grund dafür gegeben haben. Anders sähe es aus, wenn jemand aus Langeweile die Feuerwehr ruft und damit Einsatzkräfte völlig unnötig bindet.....

Normalerweise nicht. Wenns im Rahmen eines Autounfall war, zahlt es die KFZ-Haftpflicht. 

Das zahlt meist die Versicherung kommt auf den Einsatz an.