Muss ich da ein neues Gewerbe anmelden, oder so?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du machst eine Ummeldung (Vordruck GewA2), mit der dein Tätigkeitsbereich erweitert wird. Das ist kein Problem. In den meisten Bundeländern ist die Verwaltungsgebühr hierfür noch günstiger, als die für die Anmeldung.


HammoudaGroup 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 22:10

Danke dir für die Info.

Du hast sicher kein Kleingewerbe. Aber egal.

Deine neue Sache ist eine andere Baustelle. Natürlich mußt du das dann auch anmelden. Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun.

Du läßt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.


HammoudaGroup 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 18:56

Ja, stimmt ich habe ein Einzelunternehmen

Termin bei deinem Rathaus machen und die Widmung des GEWA1 anpassen lassen. zahlste einmalig ne kleine Verwaltungsgebühr und das wars.


HammoudaGroup 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 18:55

Muss ich nochmal meinem Arbeitgeber bescheid geben?

Calamariss  24.04.2025, 18:56
@HammoudaGroup

Kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wurde schlicht eine Nebentätigkeit genehmigt, dann nicht. Wurde schriftlich festgehalten was in der Nebentätigkeit gemacht wird, dann ja.