muss eine Verlobung zwingend nachgewiesen werden?

5 Antworten

Kommt drauf an worum es geht. Allgemein kann man heiraten ohne richtig verlobt gewesen zu sein.

Kann man nicht nachweisen, nur beide beteiligten können aussagen das sie sich verlobt haben.

Das ist im Strafrecht ganz interessant da Verlobte ein Aussagenverweigerungsrecht (gegeneinander) haben.
Allerdings kann man wohl auch nicht mehr als eine Verlobung glaubhaft machen.

Verlobung ist eh nur ein Eheversprechen ohne Rechtliche Grundlagen.

Man kann sich trotz Verlobung auch jederzeit ohne Rechtliche Konsequenzen wieder trennen.

Mit dem Problem habe ich mich auch schon beschäftigt und bin auf keinen grünen Zweig gekommen. In der Schweiz hat man als Verlobte gewisse Rechte, die man als reine Konkubinatspartner nicht hat - aber welchen Beweis einer Verlobung akzeptiert denn das Finanzamt? Ich habe absolut keine Info dazu gefunden! 😅

Nein, eine Verlobung lässt sich nicht rechtlich nachweisen.