Muss der Vermieter blind gewordenen Spiegel im Bad ersetzen?

2 Antworten

Grüsse dich Mieter,

Der/die Vermieter/in sind für Festinstallierte Sachen in der Mietwohnung zum Zeitpunkt des Leerstandes, vor dem Bezug durch die Mieter, zuständig.

Das wären Sanitärsachen (Dusche, Abtrennung, WC, Badspiegel, Leuchten usw.), Böden, Fenster, Türen, Türrahmen/Zargen, Elektro, Wasseranschlüsse, Klingelanlage, Sicherheitmaßnahmen (Balkongeländer, usw.).

Eventuell Regale, Einbauschränke oder Einbauküche, Schlüssel mit Anzahl, usw..

Es sollte auch alles im Übergabe/Übernahmeprotokoll, mit Vorschäden aufgenommen/dokumentiert werden, um Streit zu vermeiden.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus,Sanierung,Gartenpflege

Wenn er zur vertraglichen Mietsache gehört - ja.

Aber ist er denn gänzlich unbrauchbar oder nur nicht mehr so schön?