Muß der Schuhverkäufer/-geschäft Schuhe zurücknehmen?
Hallo zusammen,
ich habe Weihnachten ein paar Schuhe von meinen Eltern bekommen. Ich hab mir die Schuhe im Geschäft ausgesucht, wo sie alles in Ordnung war. Ein paar Tage später trug ich sie dann draußen (ca.20 min.). Nach einiger Zeit begann es beim gehen am Fußspann zu drücken. Ich dachte mir das wäre eine Sache des Einlaufens. Als ich sie dann ein zweites mal tragen wollte, zog ich sie nach ca. 5 min wieder aus, es tat zu sehr weh am Spann. Als ich gestern in die Filiale ging (Deichmann), fragte mich die Verkäuferin ob ich die Schuhe draußen getragen hätte, was ich bejahte. Sie guckte sich den Schuh an, der Schuh sieht ungetragen aus. Sie nahm die Sohle heraus, und dort sah man weiße Spuren/ Flecken, womöglich vom Schweiß. Es war nicht viel nur am großen Zeh etwas. Nachdem sie ihren Vorgesetzen fragte, sagte sie mir sie könnte den Schuhe nichte wieder zurücknehmen, weil sie den so nicht verkaufen könnten, und somit ein Verlust machen würden.
Nun meine Frage: Muß Sie den Schuh zurücknehmen??? Wie sind meine Rechte als Verbraucher dies bezüglich? Der Schuh kostete 49,95 €.
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Viele Grüße Sascha
18 Antworten

Der Schuh hat aber gar kein Mangel, er drückt lediglich und wenn es ein Lederschuh ist, dann kann das ganz schnell ein Schuhmacher dehnen. Der Schuh kommt für einen Tag auf den Weitapparat und fertig. Warum muß das manchmal kompliziert sein! Beim nächsten Mal nimmst du dir ein wenig mehr Zeit beim Schuhkauf und wähle den Nachmittag dann ist der Fuß so kräftig, dass man ein drücken feststellen kann. ;-)


Du hast einen Kaufvertrag geschlossen, also grundsätzlich: Nein, sie müssen den Schuh nicht zurücknehmen!
Wenn er aber mangelhaft ist, dann ja (vereinfacht gesagt!). Überlege also, ob der Mangel schon beim Kauf da war, oder er durch unsachgemäßes Tragen und Behandeln durch durch verursacht wurde.

Ein Kaufvertrag wird nicht immer schriftlich unterzeichnet etc! Du schließt auch einen KV wenn du im Kiosk Kippen kaufst..

Das Widerrufsrecht stellt gemäß § 355 BGB einen zwingenden Rechtsanspruch für Verbraucher dar. Jedem Verbraucher ist es demnach möglich, sich von einem bereits geschlossenen aber noch schwebend wirksamen Vertrag, innerhalb gesetzlicher Fristen, zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz "pacta sunt servanda", wonach Verträge normalerweise für beide Seiten verbindlich sind.

Das ist eine Ermessensfrage. Bei Deichmann hatte ich bisher auch nur Ärger. Aber Fakt ist, dass der Schuh nicht passt, nachdem Du ihn länger getragen hast als nur zur Anprobe. Da müssen sie den Schuh zurücknehmen. Egal ob Du ihn getragen hast oder nicht. Das kann man ja auch erst durchs Tragen festellen. Wenn er im Schuregal steht, drückt er freilich nicht. Musst nur hartnäckig bleiben. Ist mir auch schon mal passiert. Ich hatte einen Qualitätsmangel festgestellt, und sie wollten die Schuhe nicht zurücknehmen. Es waren Winterschuhe, die undicht waren. Die Verkäuferin begründete es damit, dass sie nicht wasserdicht sein müssten. Hä? Winterschuhe? Ich blieb so lange am Tresen stehen, dass sich auch noch andere Kunden über die Antwort aufregten, und sie sie dann zurücknahm.


Nein, ich habe bei Deichmann Winterschuhe gekauft. Obwohl ich nicht durch Pfützen ging - nur durch Schnee - wurden sie nass. Und ich erwarte von Winterschuhen, dass sie im Schnee nicht nass werden...

Das ist ja klar, da liegt ja auch ein Mangel vor. Aber wenn ein Schuh nicht passt, ist das kein Mangel und schon gar nicht das Verschulden des Händlers. Stell dir mal vor, jeder zweite Kunde bringt nach 10 Tagen seine getragenen Schuhe mit der Begründung zurück, sie würden nicht passen....

Wenn der Schuh nach wenigen Schritten eingerissen wäre oder ähnliches, würde es sich um einen Materialfehler und damit einen Garantiefall handeln.
Daß Dich der Schuh drückt, ist eher persönliches Pech. Du hast den Schuh ausgesucht und im Laden anprobiert. Da muß kein Laden den Schuh zurücknehmen.
Wenn es ein Lederschuh ist, kann man ihn an der betreffenden Stelle noch etwas weiten. Vielleicht fragst Du im Laden mal nach entsprechenden Tipps.
Was hat das mit Kaufvertrag geschlossen zu tun?