Muss der Roller zum TÜV?

4 Antworten

Wenn der Roller max 50ccm hat und ein Kleinkraftrad ist, ist das egal, wie alt Deine Betriebserlaubnis dazu ist. Er ist zulassungsfrei und benötigt nur ein Versicherungskennzeichen, er unterliegt nicht der periodischen Fahrzeugüberwachungspflicht. Alles ist alleine Halterverantwortung, da das Wagnisrisiko beschränkt ist. (reine Halterverantwortung)

Hat er Roller mehr als 50ccm, ist er bis 125 ccm ein Leichtkraftrad, er ist zwar auch Zulassungsfrei aber Kennzeichnungspflichtig mit einem Leichtkraftradkennzeichen und unterliegt der periodischen Fahrzeugüberwachung, benötigt für die Betriebserlaubnis eine neue Hauptuntersuchung nach §29 StVZO.

Für Roller über 125ccm, die somit zulassungspflichtig sind, giltt diesbezüglich das selbe.

OzMustafa 
Fragesteller
 25.12.2015, 21:25

Danke

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Wenn es eine 25er oder 50er Zulassung ist brauchst du nicht zum TÜV wenn du aber ein großen Nummernschild hast muss der Roller nach Einem Jahr zur Wiedervorführung. 

zum TÜV , nach drei Jahren, auf jeden Fall. Die sagen dir dann ob du vielleicht auch zum Baurat /Gutachter musst.

Kommt drauf an, mit welcher Geschwindigkeit er zugelassen ist. Mit 25 und 40 kmh (Moped-Kennzeichen) musst du nie zum TÜV.