Muss der Frauenarzt über die Kosten vom Ersttrimesterscreening aufklären oder die Arzthelferinnen?

6 Antworten

Sollten es kostenpflichtige Leistungen sein die die KK nicht zahlen muss einem vorher ganz genau sagen wieviel das alles kosten wird und das muss man dann auch Unterschreiben und man bekommt davon eine Kopie für einen selber. Wenn vorher nichts geklärt wurde darf auch keine Rechnung kommen. Und sollte doch was kommen sollte man sich bei der Verbraucherzentrale darüber beschwerden, denn sie kennen sich mit solchen Sachen aus.

Leistungen die nicht von der Kasse übernommen werden, sogenannte IGEL-Leistungen, müssen vorher eindeutig genannt und bepreist werden, sonst kann dir keine Rechnung gestellt werden.


Anonym1234450 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 10:39

Also hätte ich da Preise aufgelistet bekommen müssen oder die mündlich mitgeteilt bekommen müssen oder ? Weil keins von beiden ist passiert da bin ich mir auch 100% sicher, sonst hätte ich die Untersuchung ja natürlich nicht gemacht

HansWurst45  29.05.2025, 11:05
@Anonym1234450

Ja dir hätte der Preis genannt werden müssen. Und da die Praxis das ggf. nachweisen muss, bekommt man üblicherweise einen Zettel, wo die Summe und die gewünschte Behandlung/ Untersuchung draufsteht, zum unterschreiben.

Das ist eine IGeL Leistung und muss selbst bezahlt werden. Ist halt keine Standarduntersuchung, sondern eine rein freiwillig in Anspruch genommene Leistung.

bei IGEL-Leistungen muss eine extra Unterschrift geleistet werden, hast Du etwas Entsprechendes unterschrieben, musst Du zahlen


Anonym1234450 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 10:47

auf dem Formular standen nur so Infos über das Down Syndrom und welche Untersuchung ich will aber das sollte wohl noch mit dem Arzt abgesprochen werden(laut den Arzthelferinnen) was nicht getan wurde . Und dann standen da nur so Sachen wie ob die Ergebnisse anonym für Studien verwendet werden dürfen und so

Wenn niemand etwas sagt von Kosten, dann hast du keine Kosten.