Muss beim Bäcker die Ware preislich ausgezeichnet sein?
Bis vor einigen Wochen standen an den einzelnen Waren Preise dran . Nun nicht mehr ? Ist das erlaubt?
1 Antwort
Das ist erlaubt, wenn er eine Preisliste für seine Waren auslegt (§10 Absatz 2 Preisangabenverordnung (PAngV)):
Wer Verbrauchern Waren nicht unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen im Verkaufsraum anbietet, hat diese Waren durch Preisschilder, Beschriftung der Ware, Anbringung oder Auslage von Preisverzeichnissen oder Beschriftung der Behältnisse oder Regale, in denen sich die Waren befinden, auszuzeichnen.
https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/BJNR492110021.html