Muss Anteil vom Listenhund angegeben werden?

1 Antwort

Nein, der Tierschutz muss von sich aus keinen Gen-Test machen. Da die Einfuhr einiger Rassen (und deren Mixe) aber verboten ist, wird kein guter Verein das Risiko eingehen, so einen Hund nach Deutschland zu vermitteln.

Der Käufer muss sich im Vorfeld selber über das Landeshundegesetz informieren und kann sich nicht mit Unwissenheit rausreden.