Muss an Bank oder an Verbindlichkeiten gebucht werden?
"Zahlung der Garagenmiete für das Auslieferungsfahrzeug durch Bankdauerauftrag"
Meiner erste Idee war: Afw. für Miete an Bank, weil wir nicht auf Ziel sind. Denn wenn das Datum, für die Zahlung kommt, zahlen wir automatisch direkt.
Aber dann habe ich überlegt, dass wir theoretisch Verbindlichkeiten für die Zukunft hätten, sprich für die kommenden Monate.
Welches ist richtig?
PS: Kann mir jemand erklären wann man pauschal an Bank oder an Vbdl bucht?
2 Antworten
Grundsätzlich "an Bank": Wenn die Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung auch abfließt.
Grundsätzlich "an Verbindlichkeiten": Wenn der Aufwand (oder die Anschaffung) bereits entstanden ist (es wurde geliefert), ABER die Rechnung erst später gezahlt werden muss (bspw. Zahlungsziel 30 Tage). Die Rechnung bleibt also "liegen" bis zum Zahlungstermin und dann kommt die tatsächliche "an Bank"-Buchung - dann allerdings (nicht vergessen) mit dem Gegenkonto "Verbindlichkeiten"
kommt darauf an, ob Du ein Darlehen oder so etwas hast und das abbezahlst. Hast Du ne Rechnung z. B. über den Gesamtbetrag erhalten und selbst, wenn Du die in mehreren Schritten zahlst, dann wird das ja unter Verbindlichkeiten verbucht, also Passiva.
Das wäre dann Kfz (030Aktiva) an Verbindlichkeiten (160 Passiva)
und dann würdest Du Verbindlichkeiten (160) an Bank (113) quasi monatlich buchen für die Bezahlung.
Sind es monatliche Mietzahlungen z. B., dann kannst Du das auch theoretisch direkt aus dem Bankkonto buchen:
Aufwandskonto an Bank