Müssen Unternehmen Rückstellungen versteuer werden?

1 Antwort

Das, was Du meinst, wäre eine Rücklage.

Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuer ist stets das Jahresergebnis, also der ermittelte Gewinn, egal ob dieser sich über eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz ermittelt. Die Gewinnverwendung spielt dafür zunächst keine Rolle.

Der Einzelunternehmer oder der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann (entnahmefähige) Gewinne jederzeit entnehmen ohne weitere steuerliche Konsequenzen. Er kann sie auch stehen lassen, um das Betriebskapital zu verstärken und zu reinvestieren.

Anders liegt der Fall bei Kapitalgesellschaften. Hier wäre eine Ausschüttung nochmals beim Gesellschafter zu versteuern (bzw. über die Kapitalertragsteuer an der Quelle), da sich die individuellen Steuersätze unterscheiden.

Eine Rückstellung hingegen ist eine Bilanzierungshilfe, mittels derer Ausgaben periodengerecht zugeordnet werden. Eine Rückstellung beeinflusst daher immer den Gewinn. Sie hat aber mit der Gewinnverwendung gar nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.