Musste schonmal jemand einen Gewinn zurück geben?
Man ließt ja immer wieder in den Teilnahmebedingungen einiger Gewinnspiele, dass auch Gewinne zurückgefordert werden können. Wie kontrollieren denn das die Veranstalter? Zählt darunter auch schon doppelte Teilnahme?
kann man auch für seinen Partner mit an Gewinnspielen teilnehmen?
Es gibt ja auch in manchen Fällen die Reglung nur eine Teilnahme pro Haushalt. Ich kann mir nicht vorstellen nach was das bemessen wird wenn man z.b. in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Familienmitgliedern mit gleichem Nachnamen wohnt.
1 Antwort
In der Regel werden übermittelte Dinge nie zurückgefordert - das wäre doch zu viel Aufwand. Aber es gibt auch die Ausnahmen bei besonders schwerem Betrug. Vor einigen Jahren gab es bspw. mal einen Anbieter von hochwertigen Adventskalendern - der hat also für große Unternehmen den AK organisiert und die gesamte Abwicklung übernommen. Da gab es einen betrügerischen Mitarbeiter, der die ganzen Hauptgewinne seinem Freundeskreis zugesprochen hat. Das ist aufgefallen und die angeblichen Gewinner mußten die Gewinne zurückgeben.
Bei offensichtlichen Doppelteilnahmen (gleicher Name, gleiche Adresse, gleiche Mail oder gleiche IP-Nummer) fliegt man schon im Vorfeld raus und kommt erst gar nicht in die Verlosung.