Müssen Diplomaten Steuern zahlen? z.B. Einkommenssteuer?

3 Antworten

Deutsche Staatsangehörige, die in den Diensten deutscher diplomatischer oder konsularischer Vertretungen im Ausland stehen, sind umgekehrt stets unbeschränkt steuerpflichtig, § 1 Abs. 2 EStG.

Diplomaten müssen gemüß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen ihre Einkünfte in ihrem Herkunftsland versteuern.