Mündliche Verwarnung auf dem führungszeugnis?

3 Antworten

Nein. Auf dem Führungszeugnis sind nur Dinge drauf für die du vorbestraft warst. Beispielsweise auch Gefängnis Aufenthalt.

Mündliche Verwarnung ist eine Verwarnung und nicht im Führungszeugnis enthalten.


Wer weiß, was „mündlich“ bedeutet, dem müsste eigentlich klar sein, dass solch eine Verwarnung nicht nie niemals in irgendeinem Führungszeugnis auftauchen kann.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Dort landen nur Haftstrafen ab 90 Tagen, sowie Geldstrafen ab 90 Tagessätzen.

Heißt also, selbst wenn Du 85 Tage in den Bau gehst ist das dort nicht zu sehen und Du darfst Dich offiziell weiter nicht vorbestraft nennen. Das ist nicht meine Eigenlogik, das steht so im Gesetz.